Dieser neue Kommentar zur offenen Handelsgesellschaft, einer der nach wie vor am meisten verwendeten und auch attraktivsten Gesellschaftsformen, ist ein Kurzkommentar im besten Sinne des Wortes: Er bietet knappe und prägnante Informationen und Erläuterungen zu allen wesentlichen Themen und Rechtsfragen der OHG.
Der Verfasser hat die Rechtsprechung zur OHG so weit wie nur möglich ausgewertet und nachgewiesen. Auf Stellungnahmen in der Literatur wird nur dann zurückgegriffen, wenn zu einem konkreten Problem eine Meinungsäußerung in der Rechtsprechung noch fehlt bzw. die Ansicht der Rechtsprechung noch nicht als gefestigt bezeichnet werden kann oder wenn gar einander widersprechende Entscheidungen existieren. Es handelt sich also um eine betont praxisorientierte Kommentierung. Der Benutzer erfährt, wie die Gerichte in einer OHG-Rechtssache aller Voraussicht nach entscheiden werden.
Die Erläuterungen zur OHG werden durch Ausführungen zu zwei Gesellschaftsformen ergänzt, die eine groß e Nähe zur OHG aufweisen: die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Die Beschäftigung mit ihnen setzt die Kenntnis des Rechts der OHG voraus. Zwar wird für die EWIV -anders als für die PartG - nicht ausdrücklich auf einzelne Regelungen aus dem Bereich der 105 - 160 HGB verwiesen, doch sind zahlreiche Vorschriften des deutschen EWIV-Ausführungsgesetzes diesen Normen nachgebildet. Damit sich die Kommentierung auch bei der Arbeit mit diesen beiden "modernen" Gesellschaftsformen nutzen läßt, werden die Gemeinsamkeiten in einer Synopse aufgezeigt und darüber hinaus die Unterschiede dezidiert hervorgehoben.
Das Werk gibt den neuesten Stand der Rechtsentwicklung wieder. So sind insbesondere auch die teilweise wesentlichen Änderungen des OHG-Rechts durch das Handelsrechtsreformgesetz und das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung berücksichtigt und kenntlich gemacht.
Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches R echt, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Bayreuth. Er ist mit zahlreichen Publikationen zum Gesellschaftsrecht und als Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) bekannt geworden.
Der Verfasser hat die Rechtsprechung zur OHG so weit wie nur möglich ausgewertet und nachgewiesen. Auf Stellungnahmen in der Literatur wird nur dann zurückgegriffen, wenn zu einem konkreten Problem eine Meinungsäußerung in der Rechtsprechung noch fehlt bzw. die Ansicht der Rechtsprechung noch nicht als gefestigt bezeichnet werden kann oder wenn gar einander widersprechende Entscheidungen existieren. Es handelt sich also um eine betont praxisorientierte Kommentierung. Der Benutzer erfährt, wie die Gerichte in einer OHG-Rechtssache aller Voraussicht nach entscheiden werden.
Die Erläuterungen zur OHG werden durch Ausführungen zu zwei Gesellschaftsformen ergänzt, die eine groß e Nähe zur OHG aufweisen: die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Die Beschäftigung mit ihnen setzt die Kenntnis des Rechts der OHG voraus. Zwar wird für die EWIV -anders als für die PartG - nicht ausdrücklich auf einzelne Regelungen aus dem Bereich der 105 - 160 HGB verwiesen, doch sind zahlreiche Vorschriften des deutschen EWIV-Ausführungsgesetzes diesen Normen nachgebildet. Damit sich die Kommentierung auch bei der Arbeit mit diesen beiden "modernen" Gesellschaftsformen nutzen läßt, werden die Gemeinsamkeiten in einer Synopse aufgezeigt und darüber hinaus die Unterschiede dezidiert hervorgehoben.
Das Werk gibt den neuesten Stand der Rechtsentwicklung wieder. So sind insbesondere auch die teilweise wesentlichen Änderungen des OHG-Rechts durch das Handelsrechtsreformgesetz und das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung berücksichtigt und kenntlich gemacht.
Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches R echt, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Bayreuth. Er ist mit zahlreichen Publikationen zum Gesellschaftsrecht und als Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) bekannt geworden.