Die Online-Pfändung als Mittel zur Befriedigung von Arbeitsgläubigern muss an die Grundsätze der Vollstreckung vor den Arbeitsgerichten angepasst werden. Die Justiz muss die Technologie zu ihren Gunsten nutzen, um mit den ständigen Veränderungen in der Gesellschaft Schritt halten zu können. Das Arbeitsrecht schützt die Arbeitnehmer; um jedoch eine wirkliche und zufriedenstellende juristische Dienstleistung zu erbringen, muss das Verfahrensrecht wirksam sein und seine Entscheidungen durchsetzen können. Auf der Suche nach dieser Effizienz bei der Vollstreckung des Arbeitsrechts hat sich die Online-Pfändung als ein Instrument herauskristallisiert, das von den Arbeitsrichtern eingesetzt wird, um in der Verfahrensphase der Strafvollstreckung Beträge, die auf Konten eingezahlt wurden oder für Geldanlagen bestimmt sind, zu sperren, freizugeben und zu beschlagnahmen, und zwar durch den Austausch von Informationen, der auf elektronischem Wege möglich ist. Als technologische Innovation zurUnterstützung der Justiz muss die Online-Pfändung den bereits bestehenden Regeln des nationalen Verfahrenssystems entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorschriften und der für die Vollstreckung vor den Arbeitsgerichten geltenden Grundsätze.
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