Reformen der Kriminalgesetzgebung zum Schutz Berufsangehöriger werfen die Frage nach ihrer strafrechtstheoretischen Einordnung auf. Das wissenschaftliche Erklärungsangebot eines verstärkten Opferschutzes ruft regelmäßig Kritik hervor. Die Arbeit nähert sich dieser Kritik durch eine deskriptive Bestimmung des normativen Konfliktfalls, den die einschlägigen Strafgesetze regeln. Nach einer allgemeinen Weichenstellung prüft die Arbeit dazu die zum Zweck »Opferschutz« aufgebotenen wissenschaftlichen Begründungsmuster und führt die ihrerseits ganz disparaten Ansätze einer Kritik zu. Anschließend…mehr
Reformen der Kriminalgesetzgebung zum Schutz Berufsangehöriger werfen die Frage nach ihrer strafrechtstheoretischen Einordnung auf. Das wissenschaftliche Erklärungsangebot eines verstärkten Opferschutzes ruft regelmäßig Kritik hervor. Die Arbeit nähert sich dieser Kritik durch eine deskriptive Bestimmung des normativen Konfliktfalls, den die einschlägigen Strafgesetze regeln. Nach einer allgemeinen Weichenstellung prüft die Arbeit dazu die zum Zweck »Opferschutz« aufgebotenen wissenschaftlichen Begründungsmuster und führt die ihrerseits ganz disparaten Ansätze einer Kritik zu. Anschließend werden die Einwände am Beispiel der §§ 114 und 188 StGB konkret ausbuchstabiert. Die Prüfung ergibt, dass sich den Tatbeständen mit einer gezielten Beschränkung möglicher personaler Tatobjekte ein Eigenzweck »Opferschutz« nicht entnehmen lässt. Eine Fokussierung auf den empirischen Individualrechtsgüterschutz verfehlt die rechtliche Leitkategorie der Person. Diese Argumente schlagen auf die Ansätze einer opferorientierten Strafrechtstheorie durch.
Felix Lichtenhagen studierte bis 2020 Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und war parallel in einer Anwaltsboutique für Wirtschaftsstrafrecht als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Nach dem ersten Staatsexamen folgte bis zum Sommersemester 2022 die Arbeit an seiner Promotion. Seit Februar 2022 befindet sich Felix Lichtenhagen im Rechtsreferendariat mit Stationen am Bundesrechnungshof und in einer international tätigen Großkanzlei im Bereich Corporate/M&A.
Inhaltsangabe
Einleitung 1. Vorüberlegungen zum Straftatbegriff Was ist ein materieller Straftatbegriff und was leistet er? - »Demokratizität« als Fundamentaleinwand - Ist der Straftatbegriff rein formell? - Rechtsgüterschutz als Ausgangspunkt? - Grundlegung: Rechtsverhältnis und Rechtverletzung - Das Unrecht der Rechtsverletzung 2. Institutionenschutz durch Opferschutz? - Zur Unrechtsdifferenzierung nach der beruflichen Position des Verletzten Hinführung und Problemeingrenzung - Das Opfer der Straftat - Vorüberlegung: Begründungswege der Opfereinbeziehung - Opferorientierte Sanktionsnormen: Unrechtsbestimmung und Funktionenanalyse - Der reformierte 114 StGB - Der Zweck des 188 StGB Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse und Einordnung Opferschutz als Strafrechtszweck - eine schlechte Abstraktion - Berufsangehörige als Opfer? - Ausblick: Ein Allgemeiner Teil des Besonderen Teils? Literatur- und Stichwortverzeichnis
Einleitung 1. Vorüberlegungen zum Straftatbegriff Was ist ein materieller Straftatbegriff und was leistet er? - »Demokratizität« als Fundamentaleinwand - Ist der Straftatbegriff rein formell? - Rechtsgüterschutz als Ausgangspunkt? - Grundlegung: Rechtsverhältnis und Rechtverletzung - Das Unrecht der Rechtsverletzung 2. Institutionenschutz durch Opferschutz? - Zur Unrechtsdifferenzierung nach der beruflichen Position des Verletzten Hinführung und Problemeingrenzung - Das Opfer der Straftat - Vorüberlegung: Begründungswege der Opfereinbeziehung - Opferorientierte Sanktionsnormen: Unrechtsbestimmung und Funktionenanalyse - Der reformierte 114 StGB - Der Zweck des 188 StGB Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse und Einordnung Opferschutz als Strafrechtszweck - eine schlechte Abstraktion - Berufsangehörige als Opfer? - Ausblick: Ein Allgemeiner Teil des Besonderen Teils? Literatur- und Stichwortverzeichnis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497
USt-IdNr: DE450055826