Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Opfervertrauens auf die Strafzumessungsschuld des Täters. Da zahlreiche Strafzumessungstatsachen wie das Opferverhalten im Licht der verschiedenen Strafzwecke unterschiedliche Bedeutung gewinnen können, entwickelt die Verfasserin allgemeine Grundsätze für die Bewertungsrichtung des Opferverhaltens. Bezogen auf den Sonderfall des Opfervertrauens werden typische Konstellationen in Fallgruppen zusammengeführt und die Bewertungsrichtung mit dem Ergebnis herausgearbeitet, daß Strafschärfung unter dem Gesichtspunkt einer garantenähnlichen Stellung in Fällen des sog. besonderen Vertrauensschutzes, Strafmilderung in Grenzfällen zu bewußter Selbstgefährdung eintritt. In keiner Hinsicht strafzumessungsrelevant ist dagegen das Vorliegen eines sog. Mußvertrauens.