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Das Zweite Vatikanische Konzil hat Menschenwürde und Menschenrechte vorbehaltlos bejaht. Der freie Wille und die Gewissensfreiheit der menschlichen Person erfordern, christlichen Gehorsam im Bewusstsein der eigenen Verantwortung zu vollziehen (c. 212 § 1 CIC/1983). Dieses kirchenrechtliche Prinzip muss auch auf den Ordensgehorsam in c. 601 CIC/1983 angewendet werden. Jede Ordensperson ist Verantwortungssubjekt. Der dialogische Gehorsam dient der gemeinsamen Sendung. Aus menschenrechtlicher Perspektive müsste das Ordensrecht auch die persönlichen Rechte der Ordensperson schützen. Nur so kann Macht-Missbrauch der Amtspersonen vermieden werden.…mehr

Produktbeschreibung
Das Zweite Vatikanische Konzil hat Menschenwürde und Menschenrechte vorbehaltlos bejaht. Der freie Wille und die Gewissensfreiheit der menschlichen Person erfordern, christlichen Gehorsam im Bewusstsein der eigenen Verantwortung zu vollziehen (c. 212 § 1 CIC/1983). Dieses kirchenrechtliche Prinzip muss auch auf den Ordensgehorsam in c. 601 CIC/1983 angewendet werden. Jede Ordensperson ist Verantwortungssubjekt. Der dialogische Gehorsam dient der gemeinsamen Sendung. Aus menschenrechtlicher Perspektive müsste das Ordensrecht auch die persönlichen Rechte der Ordensperson schützen. Nur so kann Macht-Missbrauch der Amtspersonen vermieden werden.
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Autorenporträt
Sr. Franziska Mitterer, Schwestern vom Hl. Kreuz, Menzingen, ist seit 2020 Ausbildungsleiterin in München. Sie bereitet junge Frauen auf das Ordensleben vor.