Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Proseminar Fragen der Makroökonomie, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung"Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehen heute die Bankenkrise und der dadurchausgelöste massive Einbruch der Weltkonjunktur..."1 In diesem Zusammenhangwerden immer mehr Stimmen laut, mit der Forderung nach einer stärkeren Regulierungder internationalen Finanzmärkte oder generell stärkeren staatlichen Eingriffen.Daher stellt sich die Frage, wie eine solche Regulierung von staatlicher Seite bestenfallsauszusehen hätte. Welche Maßnahmen wurden von der deutschen Bundesregierungbereits ergriffen, um die aktuelle Wirtschaftsordnung nicht zu gefährden und dennochden Problemen gerecht zu werden? Sind diese Eingriffe in das Marktgeschehen nach ordoliberalenPrinzipien zu rechtfertigen oder nicht? Welche Rolle spielt hierbei die Ordnungspolitikund ihre verschiedenen Ausprägungen, allen voran der Ordoliberalismusder Freiburger Schule? Alle diese Fragen sollen im Folgenden diskutiert und erläutertwerden.Zuerst sollen dem Leser die Unterschiede zwischen Ordnungs- und Prozesspolitikdargelegt und die Lehren des Ordoliberalismus vorgestellt werden. Im Anschluss daransollen die ordnungspolitischen Maßnahmen sowie weitere mögliche Maßnahmen derBundesregierung aufgezeigt und ordnungspolitisch analysiert werden.Auf eine detaillierte Analyse der Ursachen und Hintergründe der Finanzkrise sowiealler von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpakte muss im Rahmen dieserSeminararbeit aufgrund des begrenzten Umfangs verzichtet werden.II. Grundlegendes zur Ordnungspolitik1. Ordnungspolitik versus ProzesspolitikUnter dem Begriff Ordnungspolitik versteht man die allgemeinen Rahmenbedingungenund Regeln, mit denen eine Wirtschaftsordnung gestaltet wird. Sie soll die wirtschaftlicheFreiheit der Individuen und eine optimale Ressourcenallokation ermöglichen. DieOrdnungspolitik umfasst sowohl die Wettbewerbspolitik als auch die Eigentumspolitikund ist auf einen langfristigen Zeithorizont ausgerichtet.2
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