Der Bereich der Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Presse findet in der medienrechtlichen Literatur wenig Beachtung. Bußgeldverfahren im Gegensatz zu anderen Aufsichtsmaßnahmen in Rundfunk und Presse sind vergleichsweise selten. Wird jedoch ein Bußgeld verhängt, so zumeist in nicht geringer Höhe. Allein schon aufgrund dieses nicht unerheblichen wirtschaftlichen Risikos verdienen die ordnungswidrigkeitenrechtlichen Regelungen in Bezug auf Presse und Rundfunk eine nähere Betrachtung. Diese Arbeit setzt sich mit den die Presse und Rundfunk allgemein und speziell betreffenden verschiedenen Ordnungswidrigkeitenregelungen auseinander. Darüber hinaus wird ein Vergleich zwischen den jeweils Presse und Rundfunk betreffenden Regelungen unter dem Blickpunkt der Konvergenz vorgenommen sowie aufgezeigt, dass diesbezüglich nach wie vor deutliche Unterschiede bestehen.