In keinem europäischen Land sind so viele Fernsehprogramme in der Landessprache frei zu empfangen wie in Deutschland. Entsprechend hart ist der Konkurrenzkampf um Werbeglder und Zuschauerzahlen. Beim Versuch, Ungewöhnliches zu bieten, scheinen Grenzverletzungen vorgezeichnet.
Während einerseits Gewaltsendungen und Sexdarstellungen ihr Millionenpublikum finden, versuchen andererseits Politiker und Jugendschützer, die Einhaltung notwendiger Standards sicher zu stellen. Durch den am 1. April 2000 in Kraft getretenen Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind praktisch alle Jugendschutz- und Werbeverstöße privater Rundfunkveranstalter mit Bußgeld bis zu 1 Million DM bedroht.
Das vorliegende Buch erläutert die Bußgeldtatbestände des Rundfunkstaatsvertrags und des Mediendienste-Staatsvertrags und die wichtigsten Grundsätze des Bußgeldverfahrens.
Während einerseits Gewaltsendungen und Sexdarstellungen ihr Millionenpublikum finden, versuchen andererseits Politiker und Jugendschützer, die Einhaltung notwendiger Standards sicher zu stellen. Durch den am 1. April 2000 in Kraft getretenen Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind praktisch alle Jugendschutz- und Werbeverstöße privater Rundfunkveranstalter mit Bußgeld bis zu 1 Million DM bedroht.
Das vorliegende Buch erläutert die Bußgeldtatbestände des Rundfunkstaatsvertrags und des Mediendienste-Staatsvertrags und die wichtigsten Grundsätze des Bußgeldverfahrens.