Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es den Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne Hinzuziehung weiterer Spezialliteratur zu lösen. Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Strafgerichte ebenso wie an Landesmedienanstalten, private Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter und Plattformbetreiber.
Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es den Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne Hinzuziehung weiterer Spezialliteratur zu lösen. Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Strafgerichte ebenso wie an Landesmedienanstalten, private Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter und Plattformbetreiber.
Professor Roland Bornemann Roland Bornemann, geboren 1955 in Hagen/Westf., ist seit 1989 im Bereich Recht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München tätig, den er seit 1991 leitet. Er studierte an den Universitäten Regensburg und Würzburg sowie an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und legte beide juristische Staatsexamina in Würzburg ab. 1983 trat er als Regierungsrat z. A. in den bayerischen Staatsdienst ein. Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht wurde er als Abteilungsleiter an das Landratsamt Fürstenfeldbruck versetzt. Bis zu seinem Wechsel zur BLM war er nebenberuflich als Referendararbeitsgemeinschaftsleiter und als Lehrbeauftragter an der Bayerischen Beamtenfachhochschule tätig. Seit 2002 lehrt er Medienstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht im Weiterbildungsstudiengang Medienrecht in Mainz. 2011 wurde er auf Vorschlag der Fakultät Rechts- und Wirtschaftswissenschaften vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten zum Honorarprofessor an der Universität Mainz ernannt. Roland Bornemann ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, des Nomos-Kommentars zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie des Kommentars zum Bayerischen Mediengesetz und Mitautor mehrerer wissenschaftlicher Werke sowie Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften.
Inhaltsangabe
Einleitung.- Allgemeiner Teil.- Strafbare und absolut unzulässige Angebote.- Jugendschutz.- Gewinnspiele.- Werbung.- Sponsoring.- Datenschutz.- Weitere rundfunkrechtliche Ordnungswidrigkeiten.- Plattformregulierung.- Telemedien.- Zuständigkeiten, Verfahren.
Einleitung.- Allgemeiner Teil.- Strafbare und absolut unzulässige Angebote.- Jugendschutz.- Gewinnspiele.- Werbung.- Sponsoring.- Datenschutz.- Weitere rundfunkrechtliche Ordnungswidrigkeiten.- Plattformregulierung.- Telemedien.- Zuständigkeiten, Verfahren.