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Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch
- übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
- Beschränkung auf aktuelle Fragen
- vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
- besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen.
Die 15. Auflage verarbeitet alle Novellierungen der vergangenen drei Jahre, so u.a. einige Anpassungen in den §§ 130 und 131 OWiG durch das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung
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Produktbeschreibung
Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch

- übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
- Beschränkung auf aktuelle Fragen
- vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
- besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen.

Die 15. Auflage verarbeitet alle Novellierungen der vergangenen drei Jahre, so u.a. einige Anpassungen in den §§ 130 und 131 OWiG durch das 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität und eine Änderung durch das Bundesschuldenmodernisierungsgesetz. Darüber hinaus ist durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz die Gebühren- und Auslagenregelung des § 107 OWiG modifiziert worden.

Neueste Rechtsprechung und Literatur sind umfassend eingearbeitet. Vollständig überarbeitet, aktualisiert und weiter ausgebaut sind u.a. die Erläuterungen zur Internationalen Rechts- und Amtshilfe, die im Zuge zwischenstaatlicher Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Durchgehend befindet sich das Werk auf dem Bearbeitungsstand Dezember 2008.
Autorenporträt
Dr. Helmut Seitz, Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und Dr. Franz Gürtler, Richter am Oberlandesgericht München, haben die Fortführung des Werkes übernommen. Mit ihrer Qualifikation und beruflichen Erfahrung bieten sie die Gewähr, dass dieses von Dr. Erich Göhler begründete Standardwerk auch in den kommenden Jahren ein für die Praxis unentbehrliches Arbeitsmittel für jeden mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten befassten Praktiker bleiben wird.