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"Standardwerk des Ordnungswidrigkeitenrechts" Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, NZV 2020, 640, zur VorauflageMit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat der Handkommentar OWiG Bestnoten erhalten. Zu Recht:Verwaltungsrechtler:innen in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.Strafrechtler:innen finden prägnante Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzung und Beweisführung. Gezielte Formulierungshilfen (z.B. Einsprüche),…mehr

Produktbeschreibung
"Standardwerk des Ordnungswidrigkeitenrechts" Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, NZV 2020, 640, zur VorauflageMit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat der Handkommentar OWiG Bestnoten erhalten. Zu Recht:Verwaltungsrechtler:innen in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.Strafrechtler:innen finden prägnante Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzung und Beweisführung. Gezielte Formulierungshilfen (z.B. Einsprüche), Tenorierungsmuster und argumentative Parallelen aus dem Straf- und Strafprozessrecht erleichtern den Zugang.Studierende und Praktiker:innen profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten und zu den Verjährungsvorschriften sowie zahlreichen Gebühren- und Kostenhinweisen.Die 3. Auflage berücksichtigt neu u.a.:Täterschaft von juristischen Personen oder Verbändenim Anwendungsbereich von Art. 83 DS-GVOFolgen des neuen digitalisierten Bußgeldverfahrens, u.a. für die ordnungsgemäße Zustellung eines Bußgeldbescheids oder die ordnungsgemäße RechtsbehelfsbelehrungAusgeweitete bzw. neue Bußgeldtatbestände durch EU- und nationales Recht, die neue Fragen aufwerfen wie nach den Voraussetzungen für Bußgelder gegen Jugendliche oder die Rolle des Existenzminimums im BußgeldrechtNeue Cannabis-Regeln: Was muss wie bei Verstößen geahndet werden?Aktuellste Rechtsprechung z. B. BVerfG zum Zugang zu Informationen außerhalb der Akte, KG Berlin zur juristischen Person als Betroffene des Bußgeldbescheids, BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Reglungen zur BestandsdatenauskunftHerausgeber:in und Autor:innen sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige "Vernetzung" des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse, haben auch die Ausbildung im Blick und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten.RA PD Dr. Sebastian Bürger, Stuttgart Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg Heinz-Georg Kerkmann, Oberamtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund Carlo S. Kunz, Rechtsanwalt (Syndikusanwalt), Stuttgart Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl Prof. Dr. Christian Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, Berlin Christian Schmitt, Rechtsanwalt, Saarbrücken Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Universität Bielefeld Dr. Sebastian Seith, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft, Frankfurt a.M. Dr. Anne Ulrich, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Freiburg Dr. Victoria Voelker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Matthias Ziegler, Richter am Amtsgericht Landstuhl