Das Jahrbuch ORDO ist seit über 50 Jahren ein Zentralort der wissenschaftlichen und politischen Diskussion aus dem Konzept der Marktwirtschaft und desWettbewerbs heraus. Durch dieses Jahrbuch wurde der Begriff Ordoliberalismus zum festen Begriff. Er steht für ein Grundkonzept, das erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung, eine freiheitliche Wirtschaft und Gesellschaft ohne Dominanz von Staatseingriffen und das Recht auf persönliche Verantwortung in Wirtschaft und Gesellschaft in einem unauflöslichen Zusammenhang sieht.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 05.03.2007Geläuterter Liberalismus
Das neue Ordo-Jahrbuch
Wer genau wissen will, was es mit dem Neoliberalismus auf sich hat, der lese, was der Kölner Ökonom Hans Willgerodt über dessen Entstehung, über die Verwendung des Wortes als Kampfbegriff und über den darum entfachten Meinungsstreit im neuen Ordo-Band schreibt. Politische Gegner und Unwissende missbrauchen den Begriff zur Fehldeutung, brandmarken, was er verkörpert, als Laissez-faire, und grundlegende Reformen, die vom Staatsinterventionismus und Kollektivismus befreien sollen, diskreditieren und verdammen sie kurzerhand als "neoliberal".
Mit Neoliberalismus kennzeichnen seine Sympathisanten kurz, aber unvollkommen eine Rück- und Neubesinnung auf das Erbe des klassischen Liberalismus vom 18. und 19. Jahrhundert, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg Bahn brach und zur Konzeption eines "geläuterten" Liberalismus geführt hat. Mit ihr, schreibt Willgerodt, wird die klassische Konzeption "in einer echten Renaissance mit wichtigen Elementen ergänzt, von Fehlern bereinigt und durch neue Erkenntnisse und Überzeugungen verändert". Denn der Neoliberalismus habe die Kritik beachtet, die an der klassischen Konzeption, vor allem aber an seiner historischen Anwendung geübt worden sei. Demnach unterscheide er sich nicht nur zeitlich, sondern auch sachlich von seinem Vorgänger, ohne aber dessen Grundlagen preiszugeben. Die Neoliberalen hätten die Grundaufgabe erkannt, die Staatstätigkeit genauer und teilweise auch anders festzulegen. Sie lehnten den Staat nicht ab, sondern brauchten ihn als ordnende und bewahrende Kraft für eine Rahmenordnung, welche die persönliche Freiheit der Bürger sichere.
Ausführlich äußert sich Willgerodt zum Meinungsstreit um den Neoliberalismus und nimmt die an der neoliberalen Wirtschaftspolitik geübte Kritik aufs Korn. Der Neoliberalismus sei in der Hand seiner Gegner zum "vergifteten Kampfbegriff" geworden. Dem schließt sich im Folgebeitrag auch Manfred Streit an. Seine rhetorische Frage, ob der Neoliberalismus ein fragwürdiges Ideensystem sei, verneint er gleich im ersten Satz. Für Streit ist das Verdikt "neoliberal", das in Deutschland gegen Befürworter grundlegender Reformen in Wirtschafts- und Sozialpolitik aufgefahren wird, "wohl nichts anderes als ein zur Polemik entgleister Irrtum, der Aufklärung verlangt" - die Streit dann auch gibt.
Mit der Frage, was gegen die Korruption in der Wirtschaft zu tun ist, befassen sich Ingo Pies und Peter Sass. Korruption findet umfassend statt, nicht nur national, sondern auch und wesentlich auf dem Weltmarkt bei transnationalen Geschäften. Vor allem in Afrika, Fernost, Südamerika und im östlichen Europa können private Unternehmen häufig nur dann Geschäfte abschließen, wenn sie Schmiergelder zahlen oder mit anderen Begünstigungen bestechen. Jeder weiß das, zu viele tun das. Für den Geschäftsabschluss ist nicht mehr das günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmend, sondern die Bestechung. Stets wird jemand bestochen, der diese versteckte Nebenleistung privat einstreicht; dem Unternehmen, dem er dient, oder der Behörde, der Regierung, der er angehört, kommt sie nicht zugute. Sie ist dem Leistungswettbewerb entzogen; das bestechende Unternehmen verschafft sich einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil.
Die Eingangsthese zum Beitrag "Korruptionsprävention als Ordnungsproblem" lautet: Das Eindämmen der Korruption lässt sich nicht ohne die Unternehmen organisieren, schon gar nicht gegen sie. Man muss sie als "Corporate Citizens" dafür interessieren, der Korruption mit vorbeugenden Maßnahmen durch eigenes Engagement wirksam zu begegnen. Es geht darum, ihnen "Ordnungsverantwortung" zuzuweisen, indem man ihnen Anreize gibt, Anreize zur Korruptionsbekämpfung selbst zu setzen. Die Möglichkeiten, der Korruption durch unternehmensinterne Maßnahmen vorzubeugen, würden gegenwärtig nicht voll ausgeschöpft.
Die zweifelnde Frage, ob die Unternehmen ein wirksames Bekämpfen der Korruption vielleicht gar nicht wollen, verneinen die Autoren und begründen das mit diesem Ergebnis: Wenn die Korruptionspraxis ihre wettbewerbliche Sogwirkung entfalte und ein branchenumspannender Bestechungswettlauf stattfinde, seien alle bestechenden konkurrierenden Unternehmen in eine Dilemma-Situation mit "kollektiver Selbstschädigung" geraten, aus der sie sich selbst nicht mehr befreien könnten. Sie würden es also begrüßen, daraus befreit zu werden. Und jene Unternehmen, deren Mitarbeiter bestochen würden, wollten der Korruption ohnehin entgegentreten. Daraus ergäben sich Verbesserungspotentiale für alle. Durch kluge Ordnungspolitik könnten sie realisiert werden. Im Prinzip und am besten sei dieses Allokationsproblem zu lösen, indem man eine Lösung durch den Markt mit dezentralen Austauschprozessen stimuliere. So setze man Anreize zur Selbstregulierung.
So fein das gedanklich auch eingefädelt ist, die Erwartungen, die dieser Ansatz beim Leser weckt, erfüllen die beiden Autoren allenfalls begrenzt. Als konkrete Möglichkeit der Selbstregulierung verweisen sie nur auf die "Integritätspakte", mit denen sich Unternehmen privatrechtlich gegenseitig verpflichten. Eine eigene Idee vermisst man. Und auf ihrer Suche nach geeigneten staatlichen Maßnahmen kommt für sie im Wesentlichen das Ordnungswidrigkeitenrecht in Frage. Damit könne man bestechende Unternehmen mit Sanktionen belegen. Das sei in Deutschland sogar schon möglich, nur werde es bei weitem noch nicht voll genutzt. Beispielhaft sei dagegen die Wettbewerbspolitik mit ihren hohen Bußgeldern; von ihr könne man lernen. Wer aber nicht vergessen hat, was die Autoren anfangs über die "Informationsbarriere" geschrieben haben, die die präventive Wirkung des Strafrechts weitgehend aushebele, wird es als Zumutung empfinden, dass er nun glauben soll, mit dem Griff zum Recht der Ordnungswidrigkeiten sei diese Barriere weniger hoch.
Eingeleitet wird dieser neue Ordo-Band mit sozialphilosophischen Themen. Der spanische Ökonom Pedro Schwartz befasst sich mit "Evolution and Emergence in Hayek's Social Philosophy" und arbeitet unter anderem heraus, was Hayeks Theorie mit dem Darwinismus verbindet und was sie von ihm unterscheidet. Joachim Starbatty behandelt den "Zusammenhang von Politik, Ethik und Ökonomik" bei Aristoteles und das zum Teil Zwiespältige in dessen Denken und Ethik. Dabei stellt er den Philosophen der griechischen Antike auch als "Entdecker der Kollektivgutproblematik" vor. Wilhelm Meyer steuert Ergänzendes zu Starbatty bei, indem er auf "Poppers Zweites Problem der Sozialphilosophie" verweist: Wie kann man verhindern, dass die moralischen Grundlagen einer guten Gesellschaft (Sinn für Gerechtigkeit und Anständigkeit) erodieren?
Neben diesen sieben Beiträgen enthält der Band elf weitere; allesamt sind sie lesenswert. Siebzehn Rezensionen runden den Band ab.
KLAUS PETER KRAUSE
Ordo. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft. Band 57. Verlag Lucius & Lucius, Stuttgart 2006, 463 Seiten, 79 Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Das neue Ordo-Jahrbuch
Wer genau wissen will, was es mit dem Neoliberalismus auf sich hat, der lese, was der Kölner Ökonom Hans Willgerodt über dessen Entstehung, über die Verwendung des Wortes als Kampfbegriff und über den darum entfachten Meinungsstreit im neuen Ordo-Band schreibt. Politische Gegner und Unwissende missbrauchen den Begriff zur Fehldeutung, brandmarken, was er verkörpert, als Laissez-faire, und grundlegende Reformen, die vom Staatsinterventionismus und Kollektivismus befreien sollen, diskreditieren und verdammen sie kurzerhand als "neoliberal".
Mit Neoliberalismus kennzeichnen seine Sympathisanten kurz, aber unvollkommen eine Rück- und Neubesinnung auf das Erbe des klassischen Liberalismus vom 18. und 19. Jahrhundert, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg Bahn brach und zur Konzeption eines "geläuterten" Liberalismus geführt hat. Mit ihr, schreibt Willgerodt, wird die klassische Konzeption "in einer echten Renaissance mit wichtigen Elementen ergänzt, von Fehlern bereinigt und durch neue Erkenntnisse und Überzeugungen verändert". Denn der Neoliberalismus habe die Kritik beachtet, die an der klassischen Konzeption, vor allem aber an seiner historischen Anwendung geübt worden sei. Demnach unterscheide er sich nicht nur zeitlich, sondern auch sachlich von seinem Vorgänger, ohne aber dessen Grundlagen preiszugeben. Die Neoliberalen hätten die Grundaufgabe erkannt, die Staatstätigkeit genauer und teilweise auch anders festzulegen. Sie lehnten den Staat nicht ab, sondern brauchten ihn als ordnende und bewahrende Kraft für eine Rahmenordnung, welche die persönliche Freiheit der Bürger sichere.
Ausführlich äußert sich Willgerodt zum Meinungsstreit um den Neoliberalismus und nimmt die an der neoliberalen Wirtschaftspolitik geübte Kritik aufs Korn. Der Neoliberalismus sei in der Hand seiner Gegner zum "vergifteten Kampfbegriff" geworden. Dem schließt sich im Folgebeitrag auch Manfred Streit an. Seine rhetorische Frage, ob der Neoliberalismus ein fragwürdiges Ideensystem sei, verneint er gleich im ersten Satz. Für Streit ist das Verdikt "neoliberal", das in Deutschland gegen Befürworter grundlegender Reformen in Wirtschafts- und Sozialpolitik aufgefahren wird, "wohl nichts anderes als ein zur Polemik entgleister Irrtum, der Aufklärung verlangt" - die Streit dann auch gibt.
Mit der Frage, was gegen die Korruption in der Wirtschaft zu tun ist, befassen sich Ingo Pies und Peter Sass. Korruption findet umfassend statt, nicht nur national, sondern auch und wesentlich auf dem Weltmarkt bei transnationalen Geschäften. Vor allem in Afrika, Fernost, Südamerika und im östlichen Europa können private Unternehmen häufig nur dann Geschäfte abschließen, wenn sie Schmiergelder zahlen oder mit anderen Begünstigungen bestechen. Jeder weiß das, zu viele tun das. Für den Geschäftsabschluss ist nicht mehr das günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmend, sondern die Bestechung. Stets wird jemand bestochen, der diese versteckte Nebenleistung privat einstreicht; dem Unternehmen, dem er dient, oder der Behörde, der Regierung, der er angehört, kommt sie nicht zugute. Sie ist dem Leistungswettbewerb entzogen; das bestechende Unternehmen verschafft sich einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil.
Die Eingangsthese zum Beitrag "Korruptionsprävention als Ordnungsproblem" lautet: Das Eindämmen der Korruption lässt sich nicht ohne die Unternehmen organisieren, schon gar nicht gegen sie. Man muss sie als "Corporate Citizens" dafür interessieren, der Korruption mit vorbeugenden Maßnahmen durch eigenes Engagement wirksam zu begegnen. Es geht darum, ihnen "Ordnungsverantwortung" zuzuweisen, indem man ihnen Anreize gibt, Anreize zur Korruptionsbekämpfung selbst zu setzen. Die Möglichkeiten, der Korruption durch unternehmensinterne Maßnahmen vorzubeugen, würden gegenwärtig nicht voll ausgeschöpft.
Die zweifelnde Frage, ob die Unternehmen ein wirksames Bekämpfen der Korruption vielleicht gar nicht wollen, verneinen die Autoren und begründen das mit diesem Ergebnis: Wenn die Korruptionspraxis ihre wettbewerbliche Sogwirkung entfalte und ein branchenumspannender Bestechungswettlauf stattfinde, seien alle bestechenden konkurrierenden Unternehmen in eine Dilemma-Situation mit "kollektiver Selbstschädigung" geraten, aus der sie sich selbst nicht mehr befreien könnten. Sie würden es also begrüßen, daraus befreit zu werden. Und jene Unternehmen, deren Mitarbeiter bestochen würden, wollten der Korruption ohnehin entgegentreten. Daraus ergäben sich Verbesserungspotentiale für alle. Durch kluge Ordnungspolitik könnten sie realisiert werden. Im Prinzip und am besten sei dieses Allokationsproblem zu lösen, indem man eine Lösung durch den Markt mit dezentralen Austauschprozessen stimuliere. So setze man Anreize zur Selbstregulierung.
So fein das gedanklich auch eingefädelt ist, die Erwartungen, die dieser Ansatz beim Leser weckt, erfüllen die beiden Autoren allenfalls begrenzt. Als konkrete Möglichkeit der Selbstregulierung verweisen sie nur auf die "Integritätspakte", mit denen sich Unternehmen privatrechtlich gegenseitig verpflichten. Eine eigene Idee vermisst man. Und auf ihrer Suche nach geeigneten staatlichen Maßnahmen kommt für sie im Wesentlichen das Ordnungswidrigkeitenrecht in Frage. Damit könne man bestechende Unternehmen mit Sanktionen belegen. Das sei in Deutschland sogar schon möglich, nur werde es bei weitem noch nicht voll genutzt. Beispielhaft sei dagegen die Wettbewerbspolitik mit ihren hohen Bußgeldern; von ihr könne man lernen. Wer aber nicht vergessen hat, was die Autoren anfangs über die "Informationsbarriere" geschrieben haben, die die präventive Wirkung des Strafrechts weitgehend aushebele, wird es als Zumutung empfinden, dass er nun glauben soll, mit dem Griff zum Recht der Ordnungswidrigkeiten sei diese Barriere weniger hoch.
Eingeleitet wird dieser neue Ordo-Band mit sozialphilosophischen Themen. Der spanische Ökonom Pedro Schwartz befasst sich mit "Evolution and Emergence in Hayek's Social Philosophy" und arbeitet unter anderem heraus, was Hayeks Theorie mit dem Darwinismus verbindet und was sie von ihm unterscheidet. Joachim Starbatty behandelt den "Zusammenhang von Politik, Ethik und Ökonomik" bei Aristoteles und das zum Teil Zwiespältige in dessen Denken und Ethik. Dabei stellt er den Philosophen der griechischen Antike auch als "Entdecker der Kollektivgutproblematik" vor. Wilhelm Meyer steuert Ergänzendes zu Starbatty bei, indem er auf "Poppers Zweites Problem der Sozialphilosophie" verweist: Wie kann man verhindern, dass die moralischen Grundlagen einer guten Gesellschaft (Sinn für Gerechtigkeit und Anständigkeit) erodieren?
Neben diesen sieben Beiträgen enthält der Band elf weitere; allesamt sind sie lesenswert. Siebzehn Rezensionen runden den Band ab.
KLAUS PETER KRAUSE
Ordo. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft. Band 57. Verlag Lucius & Lucius, Stuttgart 2006, 463 Seiten, 79 Euro.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension
Der Rezensent mit dem Kürzel "M. K." begrüßt diesen neuen Band zur "Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft", in dem sich die Autoren anschicken, den zum "Kampfbegriff" mutierten Ausdruck "Neoliberalismus" in einem weit gefassten Analyseraum neu zu verorten. Angesichts einer fortschreitenden Globalisierung und den damit einhergehenden und international greifenden Transformationsprozessen nehmen sie sich der Debatten über Sozialpolitik, Ethik und Wirtschaft an und stellen dabei vor allem einen großen Mangel an supranationalen Institutionen fest. Diese könnten dazu beitragen, referiert M.K., die Kommunikationsprobleme im globalen Wettbewerb, derer auch die WTO als eines der noch wenigen Regulierungsinstrumente bislang nur unzureichend habhaft werden konnte, in den Griff zu bekommen. Auch ein Aufsatz über die sozialen Ziele des Gesundheitswesens findet sich in diesem Band, der für den Rezensenten insgesamt eine "guten Mischung aus Ordnungstheorie und -politik, generellen Wettbewerbsfragen und branchenbezogenen Überlegungen" darstellt.
© Perlentaucher Medien GmbH
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