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Das Buch behandelt eines der zentralen und meistumstrittenen Rechtsprobleme der Transplantationsmedizin, nämlich die Organentnahme aus dem Körper eines Organspenders. Ziel der Untersuchung ist es, die wichtigsten rechtlichen Aspekte der Organgewinnung auf dem Boden der im Jahre 1982 in Kraft getretenen Novelle zum österreichischen Krankenanstaltengesetz erstmals umfassend und systematisch aufzuarbeiten. Nach einer rechtshistorischen Einleitung und einer Darstellung der medizinischen Grundlagen werden zunächst grundsätzliche Verfassungsfragen erörtert. Im Mittelpunkt steht die Analyse der für…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch behandelt eines der zentralen und meistumstrittenen Rechtsprobleme der Transplantationsmedizin, nämlich die Organentnahme aus dem Körper eines Organspenders. Ziel der Untersuchung ist es, die wichtigsten rechtlichen Aspekte der Organgewinnung auf dem Boden der im Jahre 1982 in Kraft getretenen Novelle zum österreichischen Krankenanstaltengesetz erstmals umfassend und systematisch aufzuarbeiten. Nach einer rechtshistorischen Einleitung und einer Darstellung der medizinischen Grundlagen werden zunächst grundsätzliche Verfassungsfragen erörtert. Im Mittelpunkt steht die Analyse der für die Praxis unmittelbar relevanten Rechtsfragen derr Organentnahme, wie z.B. nach dem Kreis der zulässigen Organspender, dem Ort der Entnahme, der Todesfeststellung und dem Widerspruch zur Organentnahme. Die vorliegende Untersuchung ist sowohl nach Inhalt und Umfang als auch nach ihrer interdisziplinären Ausrichtung die erste dieser Art in Österreich. Sie richten sich in erster Linie an alle jene, die auf medizinischer (Ärzte, Krankenanstalten) oder juristischer Seite (Sanitätsbehörden, Anstaltsträger, Gerichte) mit dem Bereich der Organtransplantation befaßt sind. Ihnen wird mit diesem Buch eine fundierte Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen an die Hand gegeben. Die Arbeit ist darüber hinaus aber auch für jene Leser von Nutzen, deren Interesse dem in der österreichischen Literatur seit jeher vernachlässigten Grenzbereich zwischen Recht und Medizin gilt.