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Gemäß Artikel 2 des Gesetzes über die Handels-, Industrie- und Bergbaukammer der Islamischen Republik Iran ist die Handelskammer des Iran eine gemeinnützige Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und finanzieller Unabhängigkeit. Diese Organisation wurde gegründet, um die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsleuten und den Eigentümern von Industrien und Bergwerken in wichtigen Geschäftszentren des Landes zu fördern, und zwar gemäß der Forderung der lokalen Geschäftsleute und dem Vorschlag des Ministeriums für nationale Wirtschaft und mit Genehmigung der Regierung, um…mehr

Produktbeschreibung
Gemäß Artikel 2 des Gesetzes über die Handels-, Industrie- und Bergbaukammer der Islamischen Republik Iran ist die Handelskammer des Iran eine gemeinnützige Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit und finanzieller Unabhängigkeit. Diese Organisation wurde gegründet, um die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsleuten und den Eigentümern von Industrien und Bergwerken in wichtigen Geschäftszentren des Landes zu fördern, und zwar gemäß der Forderung der lokalen Geschäftsleute und dem Vorschlag des Ministeriums für nationale Wirtschaft und mit Genehmigung der Regierung, um ihre Aktivitäten zu koordinieren und mit den staatlichen Institutionen zu verhandeln, um ihre Interessen zu gewährleisten. Die Iran Chamber ist mit der Führung des Sekretariats des Dialogrates zwischen der Regierung und dem Privatsektor beauftragt. Dieser Kammer gehören 60 Vertreter an, von denen 40 aus dem privaten Sektor und 20 aus der Regierung gewählt werden. In der Vergangenheit waren dieHandelskammern in drei Sektoren unterteilt: Industrie, Bergbau und Handel, aber in diesem Jahr wurde diese Aufteilung geändert und der Agrarsektor hinzugefügt.
Autorenporträt
Ahmadreza Rostami Javanmardi.Membro del Centro di avvocati, esperti e consulenti familiari della magistratura, Iran.