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Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
Autorenporträt
Karsten Hoof studierte von 1993 bis 2000 Mathematik, Informatik und Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam. Einer Tätigkeit als Softwareentwickler bei einem großen Luftfahrtunternehmen folgten von 2003 bis 2005 das Referendariat und sodann eine bis 2014 andauernde Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Potsdam. Seit 2007 war er zudem als Rechtsanwalt zugelassen und übte diesen Beruf mit dem Schwerpunkt kollektives Verbraucher- und Wettbewerbsrecht bis 2020 aus. Seit 2017 ist er Autor beim Juris-PraxisReport Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht. Im Jahr 2020 wurde er zum Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg berufen.
Rezensionen
»Wer eine umfassende, tiefgründige, sinnvoll strukturierte und gut lesbare Darstellung der Problematik des beamtenrechtlichen Konkurrentenstreits, des Schadensersatzanspruchs wegen Nichtbeförderung oder zu später Beförderung und der Verfahrensanforderungen im behördlichen Auswahlverfahren sucht - bei Hoof wird er fündig.« Dr. Klaus von der Weiden, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 3/2023