Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Amberg-Weiden, Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensbesteuerung, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem deutschen Steuerrecht ist grundsätzlich jedes Rechtssubjekt für sich steuerpflichtig. Mit der steuerrechtlichen Organschaft wird jedoch ein Sachverhalt beschrieben, bei der eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft, Organ) die sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich grundsätzlich als rechtlich selbständig behandelt wird, in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen (Organträger) steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung als unselbständig in ihrer wirtschaftlichen Betätigung erscheint. Somit wird die Kapitalgesellschaft als unselbständiger Teil des übergeordneten Unternehmens betrachtet und beide zusammen bilden eine wirtschaftliche Einheit.
Die untergeordnete Kapitalgesellschaft muss also in den Betrieb des übergeordneten Unternehmens eingegliedert sein. Der Organträger und die Organgesellschaft/-en bilden zusammen den Organkreis. Als Organschaft bezeichnet man also ein Rechtsinstitut, bei dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen zu einer steuerlichen Einheit zusammengefasst werden.
Zweck der Organschaft ist es, einen Ausgleich von Verlusten und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu ermöglichen, so entsteht erst dann eine ertragssteuerliche Belastung für die Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird.
Steuerliche Organschaften sind im Bereich der Körperschafts-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer möglich. Dabei müssen zur Anerkennung der Organschaft in den einzelnen Steuerbereichen bestimmte Tatbestandvoraussetzungen erfüllt sein.
In meiner Seminararbeit möchte ich zunächst einen Einblick über die wesentlichen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Organschaft geben, bevor ich dann die sich daraus ergebenden steuerlichen Rechtsfolgen erläutere.
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Die untergeordnete Kapitalgesellschaft muss also in den Betrieb des übergeordneten Unternehmens eingegliedert sein. Der Organträger und die Organgesellschaft/-en bilden zusammen den Organkreis. Als Organschaft bezeichnet man also ein Rechtsinstitut, bei dem mehrere rechtlich selbständige Unternehmen zu einer steuerlichen Einheit zusammengefasst werden.
Zweck der Organschaft ist es, einen Ausgleich von Verlusten und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu ermöglichen, so entsteht erst dann eine ertragssteuerliche Belastung für die Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird.
Steuerliche Organschaften sind im Bereich der Körperschafts-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer möglich. Dabei müssen zur Anerkennung der Organschaft in den einzelnen Steuerbereichen bestimmte Tatbestandvoraussetzungen erfüllt sein.
In meiner Seminararbeit möchte ich zunächst einen Einblick über die wesentlichen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Organschaft geben, bevor ich dann die sich daraus ergebenden steuerlichen Rechtsfolgen erläutere.
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