Das Studium der Rechtsentwicklung zeigt, mit welcher Gesetzmäßigkeit aus den seelischen Grundlagen eine bestimmte menschliche Entwicklung hervorgeht. Dies führt zu der merkwürdigen Erscheinung, dass die Grundzüge der Entwicklung bei allen Völkern gleich sind, dass aber die Einzelheiten überall variieren, und dass ein Volk bald in der einen, bald in der anderen Beziehung auf einem früheren oder späteren Stand der Entwicklung steht. Aus diesem Grund ist der Ansatz dieses Werkes, eine vergleichende Rechtsgeschichte verschiedener Kulturen, hier der orientalischen,griechischen und römischen Völker, vorzunehmen, von geradezu erhellender Bedeutung. Es verknüpft die Kulturgeschichte mit der Rechtsgeschichte. Die Untersuchungen der beiden Autoren folgt dabei strengen wissenschaftlichen Grundsätzen, gleichwohl liest sich das homogene Werk durchaus leicht und eignet sich damit auch für den geschichtlich interessierten Laien.