Die wirtschaftliche Entwicklung ist gegenwärtig weltweit von starken Konzentrations- und Umstrukturierungsprozessen geprägt. Der Verlauf der Fusionen zeigt, daß trotz des Konjunkturaufschwungs Arbeitsplätze in Unternehmen verloren gehen können. Unter Outplacement wird ein Dienstleistungspaket verstanden, das für den betroffenen Mitarbeiter negative Folgen einer Entlassung abmildern soll, indem der Mitarbeiter im Rahmen einer Outplacement-Beratung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt wird. Das Ziel dieser Arbeit ist eine rechtliche Einordnung von Outplacement vorzunehmen. Zum einen wird das Konzept der Outplacement-Beratung im Hinblick auf die Umsetzung in eine rechtsverbindliche Vereinbarung über diese Dienstleistung untersucht. Zum anderen wird versucht zu klären, zu welchen kollektivrechtlichen Regelungstatbeständen das Personalinstrument Outplacement einen rechtlich relevanten Bezug hat. Es geht darum festzustellen, ob die Outplacement-Maßnahme nach ihren konzeptionellen Elementen in die bestehenden kollektivrechtlichen Tatbestände einzuordnen ist oder die Anwendung von Outplacement der Umgehung von betriebsverfassungsrechtlich vorgesehenen Rechten oder sonstigen individuellen Rechten dient. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht deshalb die Frage, ob Outplacement als eine kollektivrechtlich relevante Maßnahme den Aufgabenbereich des Betriebsrates betrifft und die Durchführung dieses Personalinstruments seine Beteiligung erfordert.