Das "Outsourcen" von Tätigkeiten wurde für Unternehmen in den letzten Jahren wegen der steigenden Wettbewerbsintensität auf nationalen und internationalen Märkten immer bedeutsamer. Die Vorteile des Outsourcens können jedoch aufgrund nichtabzugsfähiger Vorsteuern geschmälert bzw eliminiert werden, die entstehen, wenn der Steuerpflichtige Dienstleistungen erbringt, die vom Anwendungsbereich einer unechten Steuerbefreiung erfasst sind, oder Tätigkeiten ausübt, die nicht in den Anwendungsbereich der MwStSyst-RL fallen. Insbesondere bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts und im Finanz- und Versicherungsdienstleistungssektor können solche nichtabzugsfähigen Vorsteuern signifikante Höhen erreichen und die Unternehmensentscheidung beeinflussen.
Die Autorin beleuchtet Lösungen, wie negativen Mehrwertsteuereffekten beim Outsourcen mit den derzeitigen europäischen und nationalen Maßnahmen entgegengewirkt und damit dem Neutralitätsprinzip zum Durchbruch verholfen werden kann. Schwerpunkte ihrer Analyse zur Vermeidung nichtabzugsfähiger Vorsteuern beim Outsourcen sind dabei:
· Generelle (steuerpolitische) Möglichkeiten zur Herstellung der Neutralität zwischen Insourcing und Outsourcing
· Die unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit
· Spezielle Ausgliederungsmöglichkeiten für Rechtsträger von Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf nationaler Ebene
· Die Anwendbarkeit der unechten Steuerbefreiungen auf die outgesourcte Dienstleistung
· Die Zusammenschlussbefreiung
Die Autorin beleuchtet Lösungen, wie negativen Mehrwertsteuereffekten beim Outsourcen mit den derzeitigen europäischen und nationalen Maßnahmen entgegengewirkt und damit dem Neutralitätsprinzip zum Durchbruch verholfen werden kann. Schwerpunkte ihrer Analyse zur Vermeidung nichtabzugsfähiger Vorsteuern beim Outsourcen sind dabei:
· Generelle (steuerpolitische) Möglichkeiten zur Herstellung der Neutralität zwischen Insourcing und Outsourcing
· Die unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit
· Spezielle Ausgliederungsmöglichkeiten für Rechtsträger von Einrichtungen des öffentlichen Rechts auf nationaler Ebene
· Die Anwendbarkeit der unechten Steuerbefreiungen auf die outgesourcte Dienstleistung
· Die Zusammenschlussbefreiung