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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pädagogik - Allgemein, Note: 1,0, Universität Augsburg (Philosophisch-sozialwissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt verschiedene Basiskompetenzen, die wichtig sind, um eine pädagogische Veranstaltung erfolgreich zu gestalten und innerhalb dieser mit Menschen und vor allem mit Gruppen von Menschen zu arbeiten. In dieser Arbeit soll es um verschiedene Faktoren gehen, die hierbei zu beachten sind. Der klientenzentrierte oder auch personenzentrierte Ansatz nach Rogers gehört zum Bereich der humanistischen Psychologie. Nach…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pädagogik - Allgemein, Note: 1,0, Universität Augsburg (Philosophisch-sozialwissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt verschiedene Basiskompetenzen, die wichtig sind, um eine pädagogische Veranstaltung erfolgreich zu gestalten und innerhalb dieser mit Menschen und vor allem mit Gruppen von Menschen zu arbeiten. In dieser Arbeit soll es um verschiedene Faktoren gehen, die hierbei zu beachten sind. Der klientenzentrierte oder auch personenzentrierte Ansatz nach Rogers gehört zum Bereich der humanistischen Psychologie. Nach Rogers Studien und Erfahrungen kam er zu der Einsicht, dass die Beziehung zwischen Klient*in und Therapeut*in entscheidend ist, weshalb er sie als Fundament der Beratung bezeichnet. Rogers ist außerdem der Ansicht, dass Beratungen, die darauf abzielen, die gegenübersitzende Person direktiv zu behandeln, also ihr Ratschläge oder Vorschriften zu geben, nur wenig fruchten. Diese direkte Vorgehensweise könnte bei Klienten keine nachhaltigen Veränderungen bewirken, sondern würde sie eher von seinem oder ihrer Berater*in abhängig machen. Er spricht in seinem Konzept daher von Nichtdirektivität. Es geht vorrangig darum, dem oder der Klient*in ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln. Es ist wichtig, dass Klienten sich akzeptiert fühlen. Außerdem hebt Rogers die Selbstverantwortlichkeit der Klienten hervor. Der oder die Klient*in muss imstande sein, eigene Entscheidungen für sich zu treffen und eigene, individuelle Erfahrungen zu machen. Der oder die Berater*in hat vorrangig die Aufgabe, den Klienten einfühlsam entgegenzukommen und sie keineswegs zu verurteilen. Es gehört jedoch nicht zur Aufgabe des Beratenden, dem oder der Klient*in Verantwortung abzunehmen, sondern er*sie soll sie dabei unterstützend begleiten, für sich und sein Handeln Verantwortung zu übernehmen.
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