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Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Forensische Psychiatrie wird in der Öffentlichkeit wie kaum ein anderes Arbeitsgebiet besondersheftig diskutiert. Die objektive Beurteilung wird durch eine emotionale Betroffenheiterschwert. Die auf Sensationen ausgerichteten Medien fordern immer lauter ein Ausbleibenvon Toleranz für die Verurteilung von psychisch kranken Straftätern. Vergessen wird oftmals,dass diese Täter meist…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Forensische Psychiatrie wird in der Öffentlichkeit wie kaum ein anderes Arbeitsgebiet besondersheftig diskutiert. Die objektive Beurteilung wird durch eine emotionale Betroffenheiterschwert. Die auf Sensationen ausgerichteten Medien fordern immer lauter ein Ausbleibenvon Toleranz für die Verurteilung von psychisch kranken Straftätern. Vergessen wird oftmals,dass diese Täter meist selbst eine lange Zeit voller Pein und Elend erlitten haben, und somitselbst Opfer waren. Doch passt in diesem Satz die Vergangenheitsform? Hört ihr Opferdaseingenau dann auf, wenn sie zum Täter werden? Die öffentliche Meinung macht sich darüberwomöglich wenig Gedanken und vergisst dabei auch, dass diese Personengruppe aufgrundihrer Erkrankung als schuldunfähig gesehen werden muss. Schuldunfähigkeit würde Freiheitbedeuten, und Freiheit induziert keine Unterbringung. Aus diesem Grund fügt der Gesetzgeberals Voraussetzung für die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischenKrankenhaus oder einer Entziehungsanstalt hinzu, dass diesem Täter diese Freiheit nicht zugesprochenwerden darf, sofern von ihm in Folge seiner Erkrankung weitere erheblicherechtwidrige Taten zu erwarten sind. Erst, wenn "erwartet werden kann, dass der Untergebrachtekeine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird." ( 67d Abs. 2 StGB), wird ihm seineoffizielle Schuldunfähigkeit auch im vollen Umfang gewährt. Die Unterbringung in einer solchenVollzugsform ist damit mehr Behandlung als Bestrafung, ist damit mehr Verbesserungder Kriminalprognose als einfaches Wegsperren und damit in jedem Fall mehr als das, wasdie öffentliche oder auch politische Meinung fordert.Der Therapie im Maßregelvollzug wird daher ein hohes Maß an Verantwortung übertragen.D. W. Winnicott (1956) formulierte einmal: "Die antisoziale Tendenz ist ein Hinweis aufHoffnung.". Die Arbeit in der Forensik muss wertschätzend versuchen, diese Hoffnung weiterauszubauen und die antisoziale Tendenz umzukehren. Die Arbeit mit dem mehrfach schwergeschädigten Patientenklientel kann nur erfolgreich sein, wenn ein umfangreiches Methodenarsenalverwendet wird. Das multiprofessionelle Team muss sich aus möglichst vielenBerufsgruppen zusammensetzen, die das Ziel verbindet, dem Menschen einen umfassendenEntwicklungsspielraum zu offerieren. Zu diesem breiten Spektrum von therapeutischen Verfahrenzählt auch die pädagogische Therapie in Form von Bildungsangeboten während derUnterbringungszeit. [...]
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