Am 1. August 2015 trat die Verordnung vom 25. Juni 2015 über die Berufsausbildung im staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Textil- und Modenäher/Textil- und Modenäherin in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Die Zwischenprüfung wird zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahrs durchgeführt.Der Leitfaden der PAL für die Zwischenprüfung enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 25. Juni 2015, und die vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Struktur der Prüfung sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz. Die regulären Prüfungsunterlagen zur Zwischenprüfung werden von der PAL erstmalig für die Prüfung im Herbst 2016 angeboten.
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