Trotz des Vorhandenseins von Regeln und Bestimmungen des internationalen Rechts in Bezug auf bewaffnete Konflikte und der Anerkennung der Legitimität von Befreiungsbewegungen innerhalb des Staates wird seine Berechtigung durch den Verlust einer seiner Säulen, nämlich der Autorität, den Staat zu regieren, zusammen mit einem Teil des Territoriums, das von einer anderen angreifenden Kraft/einem anderen Staat besetzt ist, zusätzlich zur Verfügbarkeit der anderen Säulen, nämlich der Menschen und der Anpassung zwischen den Individuen, geschmälert. Die Menschen wollen auf dem Territorium des Staates zusammenleben, und es ist erwähnenswert, dass die Fortsetzung von bewaffneten Konflikten die Idee der kollektiven Sicherheit bedroht, die der Hauptgrund für die Entstehung der Vereinten Nationen und des Sicherheitsrates im heutigen Völkerrecht ist, als ein Mechanismus, um sie durch den Grundsatz des Verbots der Anwendung von Gewalt in den internationalen Beziehungen und die Festlegung spezifischer legitimer Fälle zu erreichen. Die Anwendung von Gewalt ist in Artikel 7 Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen enthalten, der auf den Grundsätzen des heutigen Völkerrechts hinsichtlich der Achtung der Souveränität der Staaten beruht.