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Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die im Rahmen einer Insolvenz erfolgende Gläubigergleichbehandlung speziell zugunsten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger durchbrochen werden kann und soll. Den Anlass hierzu bilden verschiedene Gesetzgebungsvorhaben der jüngeren Zeit, die gerade auf eine Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger abzielen und somit einen gesetzgeberischen Sinneswandel dokumentieren, dessen Umsetzung erhebliche Auswirkungen für die Insolvenzrechtspraxis entfalten würde. Unter Berücksichtigung sowohl einer rechtshistorischen, als auch einer…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die im Rahmen einer Insolvenz erfolgende Gläubigergleichbehandlung speziell zugunsten der öffentlich-rechtlichen Gläubiger durchbrochen werden kann und soll. Den Anlass hierzu bilden verschiedene Gesetzgebungsvorhaben der jüngeren Zeit, die gerade auf eine Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger abzielen und somit einen gesetzgeberischen Sinneswandel dokumentieren, dessen Umsetzung erhebliche Auswirkungen für die Insolvenzrechtspraxis entfalten würde. Unter Berücksichtigung sowohl einer rechtshistorischen, als auch einer rechtsvergleichenden Betrachtung sowie der Herausarbeitung einer Insolvenzrechtszentriertheit speziell auf dem Gebiet des Insolvenzanfechtungsrechts fällt der Autor insoweit ein geteiltes Urteil. Dem Vorhaben einer gezielten Privilegierung der öffentlich-rechtlichen Gläubiger wird eine Absage erteilt. Zugleich entwickelt der Autor aber auch Vorschläge zu einer moderaten, generellen Beschränkung des Insolvenzanfechtungsrechts im Interesse eines gesteigerten Vertrauensschutzes und einer angemessenen Wahrung der Verkehrsinteressen auch im Falle einer Insolvenz.
Autorenporträt
Der Autor: Stefan Weiland studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Während dessen erlangte er mehrere betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikationen und absolvierte eine Auslandsstage in einer Anwaltskanzlei in Kapstadt (Südafrika). Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen promovierte er - gefördert durch die Landesgraduiertenförderung des Saarlandes - am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes, wo er zudem eine Lehrtätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts ausübte. Seit 2009 arbeitet der Autor als juristischer Mitarbeiter des zivil- und wirtschaftsrechtlichen Dezernats einer großen Kanzlei in Saarbrücken und absolviert die Referendarausbildung im Bezirk des Oberlandesgerichts Saarbrücken.