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Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, die Stellung von Auskunftspflichtigen im Verhältnis von parlamentarischen und strafverfahrensrechtlichen Untersuchungen zu klären. In der Beweiserhebung des Parteispendenausschusses des 14. Bundestages hat nahezu jeder fünfte Zeuge seine Aussage aufgrund paralleler Untersuchungen der Strafjustiz verweigert. Die Effektivität der Untersuchungsausschüsse hat durch diese Beschränkung der Beweiserhebung starken Schaden genommen. Die Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis ist bisher weitgehend aus der Rechtsposition der Zeugen heraus bestimmt worden.…mehr

Produktbeschreibung
Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, die Stellung von Auskunftspflichtigen im Verhältnis von parlamentarischen und strafverfahrensrechtlichen Untersuchungen zu klären. In der Beweiserhebung des Parteispendenausschusses des 14. Bundestages hat nahezu jeder fünfte Zeuge seine Aussage aufgrund paralleler Untersuchungen der Strafjustiz verweigert. Die Effektivität der Untersuchungsausschüsse hat durch diese Beschränkung der Beweiserhebung starken Schaden genommen. Die Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis ist bisher weitgehend aus der Rechtsposition der Zeugen heraus bestimmt worden. Demgegenüber nähert sich George Alexander Wolf diesem Problem in seiner Dissertation vor allem unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse. Die Arbeit ist chronologisch aufgebaut:

Vergangenheit. Der erste Teil umfaßt die geschichtlichen Grundlagen von Untersuchungsausschuss und Strafjustiz.

Gegenwart. Im zweiten Teil betrachtet der Autor das Nebeneinander der beiden Untersuchungsverfahren. Die Vorschriften des PUAG werden einbezogen, ihre Regelungen dargestellt und evaluiert. Eingehend untersucht Wolf die bisherige Praxis der Untersuchungsausschüsse. Diese weist neben Missbrauchsmöglichkeiten vor allem große Effektivitätsverluste aufgrund von Auskunftsverweigerungen auf.

Zukunft. Es folgt eine Auseinandersetzung mit Vorschlägen, die während der Beratung des PUAG vorgetragen wurden und eine Optimierung der Auskunftspflichten mit dem Ziel einer Effektivitätssteigerung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse verfolgen. Diese Ansätze werden nach einer kritischen Würdigung zum Ausgangspunkt der Begründung der sogenannten limitierten Beweisverwertungsverbotslösung gemacht.