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Die österreichische Gesetzgebung auf den wichtigsten Gebieten des öffentlichen Rechts ist Inhalt dieses zweibändigen Werkes, zu dem Herbert Schambeck, seit vielen Jahren selbst Spitzenrepräsentant der Länderkammer des österreichischen Parlaments und Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Linz, die Initiative ergriffen und bedeutende Kenner der Praxis und Theorie des öffentlichen Rechts in Österreich zur Mitarbeit gewonnen hat.
In dem gegenständlichen Sammelband ist der Inhalt der gesetzgebenden Tätigkeit des österreichischen Parlaments vor und nach 1918, also der Monarchie und
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Produktbeschreibung
Die österreichische Gesetzgebung auf den wichtigsten Gebieten des öffentlichen Rechts ist Inhalt dieses zweibändigen Werkes, zu dem Herbert Schambeck, seit vielen Jahren selbst Spitzenrepräsentant der Länderkammer des österreichischen Parlaments und Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Linz, die Initiative ergriffen und bedeutende Kenner der Praxis und Theorie des öffentlichen Rechts in Österreich zur Mitarbeit gewonnen hat.

In dem gegenständlichen Sammelband ist der Inhalt der gesetzgebenden Tätigkeit des österreichischen Parlaments vor und nach 1918, also der Monarchie und der Republik, in den wichtigsten Sachbereichen des öffentlichen Rechts dargestellt worden. Hierbei stand die sachbezogene Kontinuität der einzelnen Gesetzesbereiche bei aller Unterschiedlichkeit der Formen des Aufbaues und des politischen Systems Österreichs, welche die österreichische Gesetzgebung begleiteten, im Vordergrund. Soweit wie möglich sollte dabei der Anteil der Regierung an der Vorbereitung der parlamentarischen Staatswillensbildung in Form der Regierungsvorlagen ebenso hervorgehoben werden wie der der Initiativen und Beiträge von seiten der gesetzgebenden Körperschaften und der einzelnen Parlamentarier selbst, wie etwa durch Gesetzesinitiativen und die parlamentarische Behandlung der Vorlagen.

Da der österreichische Parlamentarismus, ausgenommen die Zeit der Nationalversammlungen 1918 bis 1920, stets durch ein Zweikammersystem, nämlich die Tätigkeit von Abgeordnetenhaus und Herrenhaus des Reichsrates der Monarchie und von Nationalrat und Bundesrat der Republik Österreich, gekennzeichnet war, kam es auch darauf an, im Rahmen des Möglichen den Anteil der jeweiligen gesetzgebenden Körperschaft an der betreffenden Gesetzesmaterie zu verdeutlichen. In den einzelnen Beiträgen werden so sachlich bedingte Entwicklungstendenzen, parteipolitische Einstellungen, berufsständische Interessen, weltanschauliche Grundhaltungen, religiöse Überzeugungen und ethnische Bedingtheit