Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks nimmt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat einen herausragenden Platz innerhalb der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ein. Rechtsprechung und Staatsrechtslehre sind sich einig, dass dem Staat die Veranstaltung von Rundfunk schlechthin untersagt ist. Einigkeit besteht auch darin, dass der Staat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit zur Selbstdarstellung berechtigt ist. Wo aber liegen die Grenzen zwischen…mehr
Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks nimmt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der traumatischen Erinnerungen an die staatliche Meinungs- und Informationslenkung durch den nationalsozialistischen Propagandastaat einen herausragenden Platz innerhalb der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung ein. Rechtsprechung und Staatsrechtslehre sind sich einig, dass dem Staat die Veranstaltung von Rundfunk schlechthin untersagt ist. Einigkeit besteht auch darin, dass der Staat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit zur Selbstdarstellung berechtigt ist. Wo aber liegen die Grenzen zwischen unzulässigem Staatsrundfunk und zulässiger Öffentlichkeitsarbeit? Und ist das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages von der Befugnis des Staates zur (massenmedialen) Selbstdarstellung gedeckt? Diesen Fragen geht der Verfasser in der im Auftrag des Deutschen Bundestages erstellten Untersuchung nach.
A. Gegenstand und Gang der Untersuchung - B. Bestandsaufnahme und Zukunftsoptionen des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages - C. Was ist dem Staat verboten? Veranstaltung von Rundfunk - D. Was ist dem Staat erlaubt? (Funktionsbezogene) Öffentlichkeitsarbeit: Zur wachsenden Bedeutung staatlicher Informationstätigkeit in der Informationsgesellschaft - Staatliche Öffentlichkeitsarbeit - E. Zur Abgrenzung von verbotenem Staatsrundfunk und erlaubter Öffentlichkeitsarbeit: Verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff und Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages - Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages als Ausdruck zulässiger legislativer Öffentlichkeitsarbeit - F. Verfassungsrechtliche Direktiven für die Veranstaltung des Parlamentsfernsehens: Wahrung der Zuständigkeit des Bundes - Neutralitätsgebot bzw. Grundsatz der Chancengleichheit - Verhältnis zu den Medien - G. Ergebnis und Fazit - Zusammenfassung in Thesen: Gegenstand der Untersuchung - Bestandsaufnahme und Zukunftsoptionen des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages - Was ist dem Staat verboten? Veranstaltung von Rundfunk - Was ist dem Staat erlaubt? (Funktionsbezogene) Öffentlichkeitsarbeit - Zur Abgrenzung von verbotenem Staatsrundfunk und erlaubter Öffentlichkeitsarbeit - Verfassungsrechtliche Direktiven für die Veranstaltung des Parlamentsfernsehens - Ergebnis und Fazit - Literaturverzeichnis
A. Gegenstand und Gang der Untersuchung - B. Bestandsaufnahme und Zukunftsoptionen des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages - C. Was ist dem Staat verboten? Veranstaltung von Rundfunk - D. Was ist dem Staat erlaubt? (Funktionsbezogene) Öffentlichkeitsarbeit: Zur wachsenden Bedeutung staatlicher Informationstätigkeit in der Informationsgesellschaft - Staatliche Öffentlichkeitsarbeit - E. Zur Abgrenzung von verbotenem Staatsrundfunk und erlaubter Öffentlichkeitsarbeit: Verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff und Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages - Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages als Ausdruck zulässiger legislativer Öffentlichkeitsarbeit - F. Verfassungsrechtliche Direktiven für die Veranstaltung des Parlamentsfernsehens: Wahrung der Zuständigkeit des Bundes - Neutralitätsgebot bzw. Grundsatz der Chancengleichheit - Verhältnis zu den Medien - G. Ergebnis und Fazit - Zusammenfassung in Thesen: Gegenstand der Untersuchung - Bestandsaufnahme und Zukunftsoptionen des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages - Was ist dem Staat verboten? Veranstaltung von Rundfunk - Was ist dem Staat erlaubt? (Funktionsbezogene) Öffentlichkeitsarbeit - Zur Abgrenzung von verbotenem Staatsrundfunk und erlaubter Öffentlichkeitsarbeit - Verfassungsrechtliche Direktiven für die Veranstaltung des Parlamentsfernsehens - Ergebnis und Fazit - Literaturverzeichnis
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