Jörn Grotjahn befasst sich mit der Frage, welche Kriterien eine politische Vereinigung erfüllen muss, um als Partei im Sinne des Art. 21 GG angesehen zu werden. Der Autor greift dabei den Befund auf, dass politischen Parteien durch das Grundgesetz ein besonderer Schutz gewährt wird (»Parteienprivileg«), der Verfassungstext selbst aber kaum Kriterien bereithält, um eine Partei als solche eindeutig zu qualifizieren. Um den verfassungsrechtlichen Parteibegriff näher zu bestimmen, zeichnet die Arbeit die Entwicklungsgeschichte politischer Organisationen sowie des zeitgenössischen rechtlichen Rahmens im 19. und 20. Jahrhundert nach. Dem zugrunde liegt die Annahme, dass der Verfassungsbegriff »Partei«, wie er im Jahr 1949 im Grundgesetz kodifiziert worden ist, nichts Anderes beinhalten kann als das seinerzeit bestehende Bild und Verständnis von politischen Parteien. Im Ergebnis kommt der Autor zwar zu einem weiten Parteibegriff, der aber hinsichtlich des grundgesetzlichen Schutzes durch das Kriterium der Aussicht auf Wahlerfolg eingegrenzt werden muss.
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