Das Parteiengesetz (PartG) regelt die Rechtsstellung, Finanzierung und Organisation politischer Parteien in Deutschland. Es legt fest, welche Kriterien eine Partei erfüllen muss, um als solche anerkannt zu werden, welche Rechte und Pflichten sie hat und wie ihre innere Ordnung demokratisch ausgestaltet sein muss.Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Regelung der staatlichen Parteienfinanzierung, Transparenzvorschriften für Spenden sowie die Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zu Parteiverboten, innerparteilicher Willensbildung und zur Beteiligung an Wahlen.Das Parteiengesetz soll die demokratische Grundordnung sichern, indem es für Chancengleichheit, Transparenz und demokratische Strukturen innerhalb der Parteien sorgt.
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