Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung.
Michael Kruse
Broschiertes Buch

Parteierklärungen und Sachverhaltsfeststellung in der Hauptverhandlung.

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Das Zivilprozessrecht trennt strikt zwischen dem Parteivortrag einerseits und der Parteivernehmung andererseits. Mit dem Tatsachenvortrag führen die Parteien den Stoff ein, mit dem sich das Gericht auseinanderzusetzen hat; die Parteivernehmung ist Beweisaufnahme.Eine vergleichbare Einteilung der Erklärungen des Angeklagten in der Hauptverhandlung findet sich in der strafprozessualen Dogmatik nicht. Den Erklärungen des Angeklagten wird eine nebulöse Doppelrolle zugewiesen, indem ihnen einerseits Verfassungsrang im Rahmen des rechtlichen Gehörs zukommen sollen, zugleich aber eine beliebige ...