Die Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit von Parteiverfügungen de lege lata et ferenda, d.h. von ein-, zwei- und mehrseitigen Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit dem Institut der zivilrechtlichen Verjährung nach schweizerischem Recht. In diesem Kontext prüft die Autorin, ob und inwieweit Parteiverfügungen bezüglich des Verzichts auf die Einrede der Verjährung, der Länge der Verjährungsfristen, des Beginns des Verjährungslaufs sowie der Modifikation der Unterbrechungs- und Hemmungsgründe zulässig sind.