Immer wieder steht die Frage im Raum, ob Gewalt gegen Frauen zu milde sanktioniert werde. Die vorliegende Arbeit beantwortet diese Frage für Partnerinnentötungen, also die Tötung der Frau durch den (ehemaligen) Ehemann, Partner oder Freund. Nachdem eine mildere Sanktionierung von Partnerinnentötungen theoretisch begründet wird, wird der empirische Forschungsstand zu Partnerinnentötungen, zur Strafzumessungsforschung und Sanktionierungspraxis dargelegt. Anhand von 472 wegen Mordes oder Totschlags verurteilten Tätern werden Partnerinnentötungen in vergleichender Perspektive zu anderen Tötungsdelikten ausgewertet. Neben der Beschreibung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden hinsichtlich Täter, Opfer und Tat steht die Sanktionierung der Täter im Fokus der Auswertung. Es werden dabei die Fragen beantwortet, inwiefern Täter eine Partnerinnentötung wegen Mordes oder Totschlags verurteilt werden, wie ihre Schuldfähigkeit bewertet wird, welche Strafzumessungsfaktoren herangezogen werden und welche Straflängen ergehen. Zudem werden in einer qualitativen Betrachtungsweise Argumentationsstrukturen der Richter_innen wiedergegeben. Die Arbeit zeigt abschließend auf, wie eine Verbesserung der Rechtsprechungspraxis ausgestaltet sein könnte.