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Die Abgrenzung zwischen Verspätung und Annullierung ist eine der umstrittensten und zugleich schwierigsten Thematiken der VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO). Denn einerseits lässt sich der Fluggastrechte-VO selbst nicht unmittelbar entnehmen, wie genau der Tatbestand der Verspätung von dem der Annullierung zu differenzieren ist. Andererseits beinhaltet die VO zwar eine Definition des Begriffes der Annullierung, der Terminus Verspätung wird allerdings nicht determiniert. Der Differenzierung zwischen Verspätung und Annullierung kommt insoweit wesentliche Bedeutung zu, da beide Tatbestände…mehr

Produktbeschreibung
Die Abgrenzung zwischen Verspätung und Annullierung ist eine der umstrittensten und zugleich schwierigsten Thematiken der VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO). Denn einerseits lässt sich der Fluggastrechte-VO selbst nicht unmittelbar entnehmen, wie genau der Tatbestand der Verspätung von dem der Annullierung zu differenzieren ist. Andererseits beinhaltet die VO zwar eine Definition des Begriffes der Annullierung, der Terminus Verspätung wird allerdings nicht determiniert. Der Differenzierung zwischen Verspätung und Annullierung kommt insoweit wesentliche Bedeutung zu, da beide Tatbestände unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Sehr bald nach dem Inkrafttreten der Fluggastrechte-VO hatten die nationalen Instanzgerichte die Abgrenzung betreffende Sachverhalte zu beurteilen und definierten in ihren Urteilen die unterschiedlichsten Abgrenzungskriterien. Schließlich wurde der EuGH in der verbundenen Rechtssache "Sturgeon und Böck" erstmals mit der Frage der Abgrenzung konfrontiert.
Autorenporträt
Mag. iur. Sandra Spitzer arbeitet als Rechtsanwaltsanwärterin in einer der renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien Österreichs in Wien. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Öffentliches Wirtschaftsrecht, Regulierungs- und Verwaltungsrecht.