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Das Handbuch gibt dem Nutzer das Hauptwerkzeug für den Patentanwaltsberuf an die Hand: es behandelt die Vertretung und Beratung von Mandanten, belichtet das Mandatsverhältnis dabei von der Vertragsgestaltung über haftungsrechtliche Fragen und Vergütung bis hin zu den berufsrechtlichen Pflichten. Anhand von Fallbeispielen und Abbildungen wird alles Wesentliche erläutert, was ein Patentanwalt für den Berufsalltag und ein Bewerber für die Patentanwaltsprüfung benötigt. Nationalen Schutzrechtssysteme finden ebenso Beachtung wie internationale.
Am 12.07.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur
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Produktbeschreibung
Das Handbuch gibt dem Nutzer das Hauptwerkzeug für den Patentanwaltsberuf an die Hand: es behandelt die Vertretung und Beratung von Mandanten, belichtet das Mandatsverhältnis dabei von der Vertragsgestaltung über haftungsrechtliche Fragen und Vergütung bis hin zu den berufsrechtlichen Pflichten. Anhand von Fallbeispielen und Abbildungen wird alles Wesentliche erläutert, was ein Patentanwalt für den Berufsalltag und ein Bewerber für die Patentanwaltsprüfung benötigt. Nationalen Schutzrechtssysteme finden ebenso Beachtung wie internationale.

Am 12.07.2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausbildungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBL 2021, Teil I, Nr. 41, Seite 2363) beschlossen. Aus diesem Gesetz ergeben sich zahlreiche essenzielle Neuerungen des anwaltlichen und damit auch des patentanwaltlichen Berufsrechts. Insbesondere wurden hier die Bestimmungen zu den Berufsausbildungsgesellschaften neu gefasst (§ 52 b PAO). Besonders umstritten war bei den Diskussionen zu dem Patentgesetz die Regelung, wonach solche Berufsausübungsgesellschaften alle Gesellschaftsformen nach deutschen Recht einschließlich der Handelsgesellschaften umfassen können.

Im Weiteren wurde das Patentgesetz geändert. Kernstück ist die Änderung in § 139 Abs. 1 PatG, wonach der Anspruch ausgeschlossen ist, wenn er zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte führen würde. In diesem Kontext ist auch das Nichtigkeitsverfahren dahingehend geändert worden, dass innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung der Klage ein Hinweis des Patentgerichts zu dem Nichtigkeitsverfahren zu erfolgen hat.

Weiterhin sind auch Änderungen des Markengesetzes beschlossen worden.

Diese wesentlichen Neuerungen sollen Gegenstand der Neuauflage werden. Hinzu kommen noch weitere Neuerungen, welche ebenfallsBerücksichtigung finden sollen.

NEU in der 6. Auflage:
Aktuelle Kommentierung des Markengesetzes und des PatentgesetzesBerücksichtigung der Änderungen im BerufsrechtGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausbildungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BGBL 2021, Teil I, Nr. 41, Seite 2363)Rechtsstand: August 2022
Der Autor:
Prof. Dr. Ing. Dr. Jur. Uwe Fitzner, Patent- und Rechtsanwalt in Ratingen