Der Anwendungsbereich des Patentrechts ist herkömmlicherweise beschränkt auf das Gebiet der "Technik". Im Lauf der letzten Jahrzehnte verschoben sich die ökonomischen Schwerpunkte allerdings immer mehr weg von der klassischen Industrie hin zum Dienstleistungssektor. Zudem wurde durch die Entwicklung der Computertechnologie ein weites Feld bis dahin als nichttechnisch beurteilter Erscheinungen - wie z.B. geschäftliche Tätigkeiten - automatisierbar und rückte damit in den Bereich der Technik. In seiner Studie untersucht Martin Aebi in rechtsvergleichender Sicht den Stand der Rechtsentwicklung, er analysiert deren rechtspolitische Implikationen und gibt auf dieser Grundlage Empfehlungen ab, ob und in welchem Umfang bisher als nichttechnisch beurteilte Leistungen dem Patentschutz zugänglich sein sollten.