Patientenaufklärung Routineanforderungen und Rechtssicherheit

Patientenaufklärung Routineanforderungen und Rechtssicherheit

im Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin

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Jede invasive ärztliche Maßnahme an einem Patienten stellt aus rechtlicher Sicht eine Körperverletzung dar, solange der Patient nicht zuvor rechtsgültig in deren Durchführung eingewilligt hat. Da eine Körperverletzung einen strafrechtlichen Tatbestand darstellt wäre sogar eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Während dies in Österreich nicht praktisch umgesetzt wird und somit totes Recht darstellt (vgl. auch STGB110 Eigenmächtige Heilbehandlung), nimmt in Deutschland die Häufigkeit einer strafrechtliche Verfolgung wegen Körperverletzung zu. Für eine rechtsgültige Einwilligung...