Dem Informationsbedürfnis von Patienten oder gesundheitsinteressierten Personen kann in Deutschland aufgrund des Publikumswerbeverbotes nach Paragr. 10 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes europaweit aufgrund der Artikel 86 ff. der Richtlinie 2001/83/EG nur bedingt entsprochen werden. Immer mehr Patienten möchten aber an Gesundheitsentscheidungen aktiv mitwirken. Die Arzt-Patient-Beziehung unterliegt zunehmend einem Wandel vom hergebrachten paternalistischen Modell, bei dem der Arzt in alleiniger Autorität über die Therapieform entscheidet, hin zum Konzept des Shared Decision Making (SDM). Bei SDM handelt es sich um ein Modell einer partnerschaftlichen Arzt-Patient-Beziehung, die durch einen gemeinsamen Entscheidungsfindungsprozess gekennzeichnet ist.
Lena Harmann gibt in ihrer Studie einen genauen Überblick über die publikumswerberelevanten deutschen und europarechtlichen Vorschriften und ihre verfassungsrechtliche Konformität und widmet sich ausführlich den verschiedenen Modellen der Arzt-Patient-Kommunikation. Auch gibt sie einen Überblick über die dem Patienten heute zur Verfügung stehenden Informationsmedien und erläutert und bewertet die neuen Vorschläge für EU-Richtlinien, die eine Förderung der Patienteninformation anstreben.
Den Kernpunkt bildet die Diskussion der umstrittenen Frage, ob ein vollständiges Werbe- bzw. Informationsverbot noch zeitgemäß, gesundheitspolitisch erstrebenswert und verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist.
Lena Harmann gibt in ihrer Studie einen genauen Überblick über die publikumswerberelevanten deutschen und europarechtlichen Vorschriften und ihre verfassungsrechtliche Konformität und widmet sich ausführlich den verschiedenen Modellen der Arzt-Patient-Kommunikation. Auch gibt sie einen Überblick über die dem Patienten heute zur Verfügung stehenden Informationsmedien und erläutert und bewertet die neuen Vorschläge für EU-Richtlinien, die eine Förderung der Patienteninformation anstreben.
Den Kernpunkt bildet die Diskussion der umstrittenen Frage, ob ein vollständiges Werbe- bzw. Informationsverbot noch zeitgemäß, gesundheitspolitisch erstrebenswert und verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist.