Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Technische Universität Kaiserslautern (Distance & Independent Studies Center (DISC)), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Datum vom 25.02.2013 hat der Bundestag das lang erwartete Patientenrechtegesetz verabschiedet. Es ist am 26.02.2013 in Kraft getreten und damit werden ohne Übergangsfristen unter anderem Neuregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wirksam. Dazu werden die
630a - 630h BGB als neue Paragraphen zum Behandlungsvertrag eingefügt wurden.
Ob die Politik die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes als Erfolg feiern kann, ist bereits jetzt sehr fraglich. Alle Einrichtungen und Sachverständigen haben im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die vorgeschlagenen Neuregelungen stets als unnötig zurückgewiesen. Sie erachten die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für ausreichend und halten eine gesetzliche Regelung für nichtnotwendig. Manche halten es sogar für ein "Patientenbehandlungsverhinderungsgesetz".
Es stellt sich daher die Frage, ob das Patientenrechtegesetz wirklich die bestehenden Grundsätze zum Patientenschutz in Gesetzesform umsetzt und ob es nicht in der praktischen Anwendung mehr Fragen aufwirft, als es Antworten gibt.
In der folgenden Arbeit wird daher erst versucht, die Patientenrechte näher zu bestimmen und dann dargestellt, welche Entwicklung sie im Laufe der Zeit genommen haben. Im Anschluß werden die markantesten Patientenrechte vorgestellt und die gesetzliche Regelung einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften ist der entsprechenden Gesetzestext vorangestellt, um so einen schnellen Überblick zu gewährleisten.
In einem weiteren Schritt werden dann die Rechtsprechung und die Neuregelung verglichen und im abschließend bestimmt, ob die Ziele des Patientenrechtegesetzes erfüllt wurden.
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630a - 630h BGB als neue Paragraphen zum Behandlungsvertrag eingefügt wurden.
Ob die Politik die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes als Erfolg feiern kann, ist bereits jetzt sehr fraglich. Alle Einrichtungen und Sachverständigen haben im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die vorgeschlagenen Neuregelungen stets als unnötig zurückgewiesen. Sie erachten die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für ausreichend und halten eine gesetzliche Regelung für nichtnotwendig. Manche halten es sogar für ein "Patientenbehandlungsverhinderungsgesetz".
Es stellt sich daher die Frage, ob das Patientenrechtegesetz wirklich die bestehenden Grundsätze zum Patientenschutz in Gesetzesform umsetzt und ob es nicht in der praktischen Anwendung mehr Fragen aufwirft, als es Antworten gibt.
In der folgenden Arbeit wird daher erst versucht, die Patientenrechte näher zu bestimmen und dann dargestellt, welche Entwicklung sie im Laufe der Zeit genommen haben. Im Anschluß werden die markantesten Patientenrechte vorgestellt und die gesetzliche Regelung einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften ist der entsprechenden Gesetzestext vorangestellt, um so einen schnellen Überblick zu gewährleisten.
In einem weiteren Schritt werden dann die Rechtsprechung und die Neuregelung verglichen und im abschließend bestimmt, ob die Ziele des Patientenrechtegesetzes erfüllt wurden.
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