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Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Wie lange sollen lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen? Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie im Koma liegen? Wenn Sie die Entscheidungsgewalt über Ihr Leben behalten wollen, müssen Sie vorbeugen.
Inhalte:
Die Patientenverfügung: Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen Die Vorsorgevollmacht: Wer soll medizinische und rechtliche Fragen für mich regeln? Die Betreuungsverfügung: Wenn das Gericht jemanden mit der Regelung meiner Angelegenheiten betraut Detaillierte
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Produktbeschreibung
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Wie lange sollen lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen? Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie im Koma liegen? Wenn Sie die Entscheidungsgewalt über Ihr Leben behalten wollen, müssen Sie vorbeugen.

Inhalte:

Die Patientenverfügung: Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen
Die Vorsorgevollmacht: Wer soll medizinische und rechtliche Fragen für mich regeln?
Die Betreuungsverfügung: Wenn das Gericht jemanden mit der Regelung meiner Angelegenheiten betraut
Detaillierte Musterverfügungen mit Warnungen vor rechtlich fehlerhaften Formulierungen und die aktuellen rechtlichen Vorschriften
Autorenporträt
Dr. Michael Bonefeld ist bundesweit anerkannter Spezialist im Bereich Erbrecht, der häufig von Zeitschriften, Rundfunk und TV als Experte befragt wird. Er ist Verfasser zahlreicher Aufsätze sowie Mitautor von juristischen Standardwerken und Kommentaren zum Erb- und Familienrecht. Außerdem ist er Herausgeber und Chefredakteur der "Zeitschrift für Steuer- und Erbrechtspraxis" (Zerb) sowie Vorsitzender des Deutschen Nachlassgerichtstags e.V.
Rezensionen
"Nach der Lektüre hat man nicht nur einen umfassenden Einblick in diesen wichtigen Bereich der persönlichen Absicherung gewonnen, sondern auch die Erkenntnis, wie sinnvoll es ist, sich über das Thema Gedanken zu machen. Das ist nicht zuletzt dem sehr sachlich gehaltenen Duktus des Ratgebers zu verdanken." -- www.deutsche-versicherungsboerse.de/pressespiegel