Für alle Fälle vorsorgen
Niemand ist davor sicher, im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Betroffene ihre Behandlungswünsche verbindlich festlegen und eine Amtsbetreuung vermeiden. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Betreuer und Bevollmächtigte sind an die schriftliche Patientenverfügung des Betroffenen gebunden. In der aktualisierten Neuauflage ihres Ratgebers erklären Fachanwälte, was bei der Abfassung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beachtet werden muss.
Niemand ist davor sicher, im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Betroffene ihre Behandlungswünsche verbindlich festlegen und eine Amtsbetreuung vermeiden. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Betreuer und Bevollmächtigte sind an die schriftliche Patientenverfügung des Betroffenen gebunden. In der aktualisierten Neuauflage ihres Ratgebers erklären Fachanwälte, was bei der Abfassung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beachtet werden muss.
"Fazit: Ein wichtiges Thema, mit dem sich jeder beizeiten befassen sollte. 'Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht' ist ein hilfreicher und wertvoller Ratgeber für alle, die diese Vorsorgemaßnahmen nicht weiter auf die lange Bank schieben wollen." (Damian Sicking, www.Roter-Reiter.de vom 11.07.2016)