Vorab-Willenserklärungen in ihren beiden üblichen Formen, der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht, wurden im portugiesischen Rechtssystem ausdrücklich anerkannt, und zwar mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 25/2012 vom 16. Juli, das neue Herausforderungen für das Verständnis des Rechtssystems mit sich brachte, insbesondere durch die Verankerung der Institution der freiwilligen Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitsversorgung. In einer Zeit, in der die Autonomie immer mehr geschätzt wird, stellt dieses Instrument in erster Linie einen nützlichen Mechanismus dar, um auf eine spezifische, auf den Bereich der Gesundheit beschränkte Unfähigkeit zu reagieren.