Angesichts von strukturellen Veränderungen in der heutigen Arbeitswelt haben vor allem psychische Belastungsfaktoren zugenommen, während die bisherigen Belastungsfaktoren unvermindert fortbestehen. Die Forderung nach einer angemessenen Pausengestaltung zur Gewährleistung einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit hat deshalb nach wie vor nicht an Bedeutung verloren. Es werden deshalb zunächst die europäischen Vorgaben zur Pausengestaltung untersucht. Da die im Weiteren dargestellten nationalen gesetzlichen Anforderungen den Mindeststandards der Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrahmenrichtlinie nicht entsprechen, ist eine richtlinienkonforme Auslegung des gesamten nationalen Rechts anzustellen. Im Folgenden werden die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung durch die Arbeitsschutzbehörden sowie die Individualrechte der Beschäftigten beleuchtet. Abgerundet wird die Untersuchung durch eine nähere und eingehende Betrachtung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates.