Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß 17d Absatz 3 KHG dessen jährliche Weiterentwicklung und Anpassung, insbesondere an medizinische Entwicklungen, Veränderung der Versorgungsstruktur du Kostenentwicklungen und die Abrechnungsbestimmungen vereinbart. Gemäß
9 Absatz 1 Nrn. 1 bis 3 BPflV wurde ein Katalog vereinbart, insbesondere mit tagesbezogenen Entgelten, einen Katalog ergänzender Zusatzentgelte sowie die Abrechnungsbestimmungen für diese Entgelte.
Das KU Sonderheft enthält den aktuellen PEPP-Entgeltkatalog in der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) autorisierten Fassung im benutzerfreundlichen DIN A4 Heftformat.
9 Absatz 1 Nrn. 1 bis 3 BPflV wurde ein Katalog vereinbart, insbesondere mit tagesbezogenen Entgelten, einen Katalog ergänzender Zusatzentgelte sowie die Abrechnungsbestimmungen für diese Entgelte.
Das KU Sonderheft enthält den aktuellen PEPP-Entgeltkatalog in der vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) autorisierten Fassung im benutzerfreundlichen DIN A4 Heftformat.