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Der steuerliche Gewinn wird durch die drei Strukturelemente des Gewinnermittlungszeitraums, der Gewinnermittlungsart und des Gewinnermittlungsobjekts konstituiert. Neben diesem Periodengewinn stellen Rechtsprechung und Literatur den Totelgewinn, als den Gewinn von der Gründung eines Betriebes bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Auf der Ebene des Gewinnerzielungstatbestandes dient die Prognose des Totalgewinnes dazu, steuerrechtlich irrelevante Tätigkeiten als Liebhaberei auszugrenzen. Auf der Ebene des Gewinnermittlungstatbestandes wirkt die Denkgröße des Totalgewinnes…mehr

Produktbeschreibung
Der steuerliche Gewinn wird durch die drei Strukturelemente des Gewinnermittlungszeitraums, der Gewinnermittlungsart und des Gewinnermittlungsobjekts konstituiert. Neben diesem Periodengewinn stellen Rechtsprechung und Literatur den Totelgewinn, als den Gewinn von der Gründung eines Betriebes bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Auf der Ebene des Gewinnerzielungstatbestandes dient die Prognose des Totalgewinnes dazu, steuerrechtlich irrelevante Tätigkeiten als Liebhaberei auszugrenzen. Auf der Ebene des Gewinnermittlungstatbestandes wirkt die Denkgröße des Totalgewinnes nachhaltig auf die Praxis der steuerlichen Gewinnermittlung ein. Bei der Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (
4 Abs. 3 EStG) hat das Prinzip der Totalgewinngleichheit den Gesetzeswortlaut verdrängt und nach dem - vornehmlich bei der Bilanzberichtigung bemühten - Prinzip der Totalgewinnrichtigkeit soll die Besteuerung des richtigen Totalgewinnes Vorrang vor der des richtigen Periodengewinnshaben. Der Autor löst dieses Spannungsverhältnis zugunsten des Periodengewinns auf, weil das geltende Recht die Prämissen des in den Wirtschaftswissenschaften beheimateten Totalgewinngedankens (vollständige Verlustkompensation, Geldwert- und Rechtsstabilität) nicht erfüllt. Zudem ist die periodische Gewinnermittlung notwendiger Annex der periodischen Besteuerung (Abschnittsbesteuerung) und eine Totalgewinnbesteuerung verfassungsrechtlich ebensowenig geboten wie die Gleichheit des Totalgewinnes nach verschiedenen Gewinnermittlungsarten. Da weder teleologische noch systematische und begriffliche Argumente für den Totalgewinngedanken sprechen, ist von ihm auf der Ebene der Gewinnermittlung Abschied zu nehmen.
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