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Das Buch gibt Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten aber auch Beiräten und leitenden Angestellten ein umfassendes Bild ihrer Haftungssituation und ihrer persönlichen Risiken. Der Autor stellt dazu im Detail die Anforderungen zusammen, die an das Verhalten des Managers zu stellen sind. Breiten Raum widmet er dabei den Möglichkeiten der Haftungsvermeidung und der Befreiung von Haftungsrisiken. Erläutert sind auch die zur Verfügung stehenden Versicherungsmöglichkeiten und ihre Reichweite.

Produktbeschreibung
Das Buch gibt Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten aber auch Beiräten und leitenden Angestellten ein umfassendes Bild ihrer Haftungssituation und ihrer persönlichen Risiken. Der Autor stellt dazu im Detail die Anforderungen zusammen, die an das Verhalten des Managers zu stellen sind. Breiten Raum widmet er dabei den Möglichkeiten der Haftungsvermeidung und der Befreiung von Haftungsrisiken. Erläutert sind auch die zur Verfügung stehenden Versicherungsmöglichkeiten und ihre Reichweite.
Autorenporträt
Professor Dr. Roderich C. Thümmel LL.M. (Harvard), Attorney at Law (New York), Rechtsanwalt in Stuttgart, Honorarprofessor an der Universität Tübingen
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 03.11.2008

Leitfäden für Aufsichtsräte
Kontrolleure leben gefährlich, wie die Finanzkrise zeigt

Rechtsanwälte und Verlage haben eines gemeinsam: Sie machen Managern und Aufsichtsräten gerne Angst. Damit akquirieren die einen Mandate, die anderen verkaufen Bücher. Aus diesem symbiotischen Geschäftsmodell sind jetzt fast zeitgleich zwei Neuauflagen entstanden, die angesichts der Bankenkrise eine unerwartete Aktualität gewinnen. Ausschließlich an Firmenkontrolleure - und das ist ungewöhnlich - richtet sich das Werk von Marcus Lutter und Gerd Krieger. Der Erste ist ein Altmeister des Aktienrechts mit zahllosen Publikationen; Advokat ist er freilich erst seit seiner Emeritierung als Universitätsprofessor. Sein Ko-Autor Gerd Krieger hingegen ist ein schlachterfahrener Transaktionsanwalt, der aber auch schon mal vor Gericht auftritt - und sei es als Zeuge im Mannesmann-Prozess (weil er den einstigen Konzernchef Klaus Esser in der vergeblichen Abwehrschlacht gegen Vodafone beraten hatte).

Wie sehr sich seit der Vorauflage vor sechs Jahren die Haftungsrisiken für die Aufseher tatsächlich verstärkt haben, wird bereits aus der Aufzählung jener Gesetze deutlich, mit denen der Bundestag seither die Vorstände - und schon dadurch auch deren Kontrolleure - strenger in die Pflicht nehmen wollte. Hinzu kommt der Deutsche Corporate Governance Kodex, der bei all seiner Freiwilligkeit nicht ganz ohne juristische Folgen bleibt. Wobei das Buch aber nicht bei Aktiengesellschaften stehenbleibt, sondern auch die Aufsichtsorgane von GmbH, "Europa AG" (Societas Europaea), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Genossenschaften sowie von öffentlichen Unternehmen in den Blick nimmt.

Wer einmal in den Genuss kommen sollte, selbst in ein solches Kontrollgremium einzurücken, wird an diesem Handbuch kaum vorbeikommen. Die damit verbundenen Überwachungsaufgaben werden ebenso von allen Seiten beleuchtet wie die persönlichen Pflichten - etwa zur Vertraulichkeit. Die wird in der Praxis nicht selten von Arbeitnehmerseite wie von Kapitalvertretern durchbrochen. Mancher Amtsinhaber etwa in der Finanzbranche könnte derzeit auch Anlass sehen, einmal nachzuschlagen, wie man eigentlich einen Vorstand absetzen und wie man - neben dieser sogenannten Abberufung - auch gleich noch dessen Dienstvertrag kündigen kann. Beraterverträge und sonstige Interessenkonflikte sind weitere Themen. Und beim Elektrokonzern Siemens dürften einige Aufseher schon mit Akribie geprüft haben, ob ihnen nicht selbst bald Regressklagen drohen, wenn sie nicht ihrerseits frühere Vorstände vor Gericht verklagen.

Aber auch, wer nicht selbst einen Aufsichtsposten innehat, kann hier manches über die Lebenswirklichkeit auf den Chefetagen nachlesen. Dezidiert wenden sich die beiden Juristen nämlich gegen Sichtweisen, wie sie von Betriebswirten in deren Veröffentlichungen verbreitet werden. So weisen sie das Verteidigungsargument aus dem Repertoire überforderter Firmenkontrolleure von sich, ständig würden sie unzureichend informiert. "Die Verfasser können das aus eigener Anschauung nicht bestätigen", erklären sie. "Aber sie möchten mit Nachdruck betonen, dass schlechte Information durch den Vorstand auch durch einen gleichgültigen Aufsichtsrat veranlasst sein kann." Schließlich habe dieser alle "rechtlichen und faktischen" Mittel zur Verfügung, sich die nötigen Kenntnisse zu beschaffen. "Wenn der Aufsichtsrat dennoch von seinen Informationsmöglichkeiten keinen Gebrauch macht, so entlastet ihn der Hinweis auf Mängel der Vorstandsberichte in keiner Weise."

Der Alleinautor des anderen Bandes, Roderich C. Thümmel, gehört ebenfalls einer namhaften Anwaltssozietät an. Unternehmenslenker und ihre Aufseher erschreckt er mit dem - zutreffenden - Hinweis, dass es oft der Insolvenzverwalter ist, der hinterher Haftungsklagen gegen das einstige Führungspersonal anstrengt. Der Vermeidung von Risiken widmet er sich auch durch Hinweise zu den mittlerweile verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen (D&O).

Das Buch orientiert sich in seiner Gliederung stärker an Rechtsgrundlagen; die einschlägigen Gesetzesparagraphen werden dementsprechend im Anhang abgedruckt. Ein anderes Schmankerl bieten Lutter und Krieger: Bei ihnen ist in einer ausführlichen Tabelle nachzulesen, was ein Aufsichtsrat eigentlich für seine Mühen an Vergütung erhält. Sonderleistungen wie die Freiflüge, die die Lufthansa bis vor der Luxusreise von Verdi-Chef Frank Bsirske ihren Aufsehern spendierte, sind darin allerdings nicht erfasst.

JOACHIM JAHN

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