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Persönliche Leistungen können nur vom Schuldner selbst erbracht werden. Dies will der Gläubiger, wenn es ihm auf die Person des Schuldners und insbesondere seine Expertise ankommt. Obwohl sich in Gesetz und Rechtsprechung eine Vielzahl von Einzelregelungen und Gerichtsentscheidungen zu persönlichen Leistungen findet und solche Leistungen für die Arbeitsteilung in einer Wissensgesellschaft zentrale Bedeutung haben, steht eine Grundlagenarbeit zu persönlichen Leistungen aus. Matthias Weller schließt diese Lücke. Er setzt sich mit folgenden Fragen auseinander: Wann liegt eine persönliche Leistung…mehr

Produktbeschreibung
Persönliche Leistungen können nur vom Schuldner selbst erbracht werden. Dies will der Gläubiger, wenn es ihm auf die Person des Schuldners und insbesondere seine Expertise ankommt. Obwohl sich in Gesetz und Rechtsprechung eine Vielzahl von Einzelregelungen und Gerichtsentscheidungen zu persönlichen Leistungen findet und solche Leistungen für die Arbeitsteilung in einer Wissensgesellschaft zentrale Bedeutung haben, steht eine Grundlagenarbeit zu persönlichen Leistungen aus. Matthias Weller schließt diese Lücke. Er setzt sich mit folgenden Fragen auseinander: Wann liegt eine persönliche Leistung vor? Welches Verständnis von der Leistung liegt dem Begriff der persönlichen Leistung zugrunde? Und welche Rechtsfolgen vom Leistungsstörungsrecht bis hin zum Vollstreckungsrecht lösen persönliche Leistungen aus? Der Autor stellt rechtsvergleichende Bezüge her und berücksichtigt dabei auch das europäische Privatrecht (DCFR).
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Autorenporträt
ist Inhaber der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Professur für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht sowie Direktor des Instituts für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.