Die persönliche Schadensersatzhaftung der handelnden Organmitglieder ist von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Suche nach optimalen Sanktionen für Kartellverstöße. Sie verschiebt den Fokus der Aufmerksamkeit von den Unternehmen auf die tatsächlich verantwortlichen, da handelnden natürlichen Personen. Der Autor beschäftigt sich mit der zivilrechtlichen Haftung von AG-Vorständen sowohl im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft als auch im Außenverhältnis gegenüber Kartellgeschädigten unter Heranziehung sämtlicher in Betracht kommender Anspruchsgrundlagen. Dabei zieht er rechtspolitische Überlegungen de lege ferenda ein und unterbreitet eigene Lösungsvorschläge, die die persönliche Schadensersatzhaftung von AG-Vorständen auf ein angemessenes Maß reduziert.