Das Buch beginnt mit einer Beschreibung von Persönlichkeitsprofilen. Diese bestehen aus den Verarbeitungskomplexen der Akkumulation personenbezogener Daten, der Profilbildung und der -verwendung. Anschließend werden sie unter die Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm Art. 82 Abs. 1 DS-GVO subsumiert. Für die hier anzustellende Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung werden die Grundsätze des Art. 5, die Erlaubnistatbestände des Art. 6 sowie die Spezialnormen der Art. 21 und 22 DS-GVO ausgelegt. Es wird gezeigt, inwieweit die Verarbeitungskomplexe mit ihnen vereinbar sind. Im Ergebnis ist das nur dann der Fall, wenn über sie ausreichend informiert wird und die Betroffenen wirksam zugestimmt haben. Auch die weiteren Haftungsvoraussetzungen können durch sie verwirklicht werden. Anspruchsberechtigter und -verpflichteter, Exkulpationsmöglichkeiten sowie Rechtsfolgen werden herausgearbeitet. Persönlichkeitsprofile können also einen Anspruch auf Schadensersatz auslösen.