Produktdetails
- Fischer Taschenbücher
- Verlag: FISCHER Taschenbuch
- Gewicht: 235g
- ISBN-13: 9783596134724
- Artikelnr.: 26362683
- Herstellerkennzeichnung Die Herstellerinformationen sind derzeit nicht verfügbar.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 02.04.1998Die Macht der Presse ist enorm
Peter Raue weiß Rat, wenn der eigene Name zum Gespött der Leute wird
Wie wird man berühmt? Diese Frage hat sich schon manch einer gestellt und keine Antwort gefunden. Wie viele haben nicht schon in Gedanken eine goldene Statuette in Händen gehalten, lockere Worte des Dankes an das Publikum auf den Lippen, deren einziger Bewunderer bislang das eigene Spiegelbild war. Leider tritt die ersehnte Berühmtheit manchmal auf eine Weise ein, die man sich nicht vorgestellt hatte. In Zeiten des Kampfes um Auflagen und Einschaltquoten leidet die Wahrheit.
Wie leicht konnte man noch vor kurzem als Mitglied einer Kinderschänder-Bande in die Öffentlichkeit geraten, ohne daß am Ende auch nur der Hauch einer solchen Tat nachgewiesen werden konnte. Wie schnell kann man von einem unzufriedenen Kunden als Betrüger diskreditiert werden, der über seine "Erfahrungen" nicht nur im Bekanntenkreis erzählt, sondern einem Reporter, der gerade ein offenes Ohr hat - und schon findet man sich als Buhmann in einer Verbraucherschutzsendung wieder. Nicht jeder, der einmal so zu Unrecht in die Schlagzeile geraten ist, wird sich damit trösten, daß er gänzlich ungeniert leben kann, wenn sein Ruf erst ruiniert ist. Schließlich kann eine solche fragwürdige Berühmtheit auch den finanziellen Ruin bedeuten. Welche Möglichkeiten der einzelne hat, um sich gegen einen solchen Eingriff in sein Leben zu wehren, will Peter Raue in einem Ratgeber zeigen.
Im Mittelpunkt stehen die erfolgreichsten Waffen gegen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gegendarstellung, Unterlassung und Widerruf. Die durch das Bundesverfassungsgericht und die Obergerichte betriebene Entwicklung dieser Rechtsinstitute, die nur teilweise, etwa im Bereich der Gegendarstellung, ausdrücklich kodifiziert sind, werden von Raue in lockerem Plauderton dargelegt. Der Leser erhält die Möglichkeit, die im bundesdeutschen Rechtssystem bestehenden Probleme zu verstehen. Da die wesentlichen Normen des BGB noch vom Gesetzgeber des letzten Jahrhunderts stammen, sieht das Gesetzbuch es nicht als erforderlich an, die Ehre explizit zu schützen. Eine Verletzung der Ehre kann keine Genugtuung etwa dadurch erlangen, daß Schmerzensgeld gezahlt wird. Leider werden dem neugierig gewordenen Leser die Fundstellen der von Raue behandelten Entscheidungen nicht genannt.
Über die Darstellung der Grundlagen hinaus werden auch die Wege zur Durchsetzung von Gegendarstellung, Unterlassung und Widerruf überschaubar gewiesen. Wenn auch der Leser nachdrücklich dazu aufgefordert wird, spätestens beim Gang zu Gericht anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so ist es dennoch ärgerlich, wenn vermeidbare Fehler in der Darstellung des Verfahrensrechts auftauchen. Raue hält zum Beispiel entgegen den gültigen Normen ausschließlich das Landgericht bei Ehrverletzungsstreitigkeiten für zuständig; einmal liegt die Streitwertgrenze des Bundesgerichtshofs bei 40000, einmal bei (richtigen) 60000 Mark; der Schmerzensgeldanspruch, der gerade der wichtigste Ersatz eines nicht am Vermögen entstandenen Schadens ist, wandelt sich in einen Vermögensschaden.
Wenig hilfreich ist auch die didaktische Buchgestaltung: Neben den ohnehin hervorgehobenen Überschriften der einzelnen Abschnitte gibt es noch Stichpunkte in einer Randspalte, die manchmal sinnlos sind und immer entbehrlich. Im Text sind zudem einzelne Worte nach einem nicht durchschaubaren System fettgedruckt. Das Thema ist umfassend abgehandelt, und auch die neuen Medien kommen vor. Die von Raue vorgeschlagenen Lösungswege sind vom Ansatz her zwar sehr interessant, aber schon bei Veröffentlichung teilweise durch den im Juli 1997 von den Ländern beschlossenen Mediendienste-Staatsvertrag überholt worden. Insgesamt handelt es sich um einen beachtenswerten Ratgeber. Dem Betroffenen wird die Schwierigkeit von "Wiedergutmachung" einer insbesondere durch die Presse erfolgten Verletzung der Persönlichkeit nicht verschwiegen. MARTINA GERHARDT
Peter Raue: "Persönlichkeitsrechte". Die Verteidigung der persönlichen Ehre. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1997. 233 S., br., 18,90 DM.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Peter Raue weiß Rat, wenn der eigene Name zum Gespött der Leute wird
Wie wird man berühmt? Diese Frage hat sich schon manch einer gestellt und keine Antwort gefunden. Wie viele haben nicht schon in Gedanken eine goldene Statuette in Händen gehalten, lockere Worte des Dankes an das Publikum auf den Lippen, deren einziger Bewunderer bislang das eigene Spiegelbild war. Leider tritt die ersehnte Berühmtheit manchmal auf eine Weise ein, die man sich nicht vorgestellt hatte. In Zeiten des Kampfes um Auflagen und Einschaltquoten leidet die Wahrheit.
Wie leicht konnte man noch vor kurzem als Mitglied einer Kinderschänder-Bande in die Öffentlichkeit geraten, ohne daß am Ende auch nur der Hauch einer solchen Tat nachgewiesen werden konnte. Wie schnell kann man von einem unzufriedenen Kunden als Betrüger diskreditiert werden, der über seine "Erfahrungen" nicht nur im Bekanntenkreis erzählt, sondern einem Reporter, der gerade ein offenes Ohr hat - und schon findet man sich als Buhmann in einer Verbraucherschutzsendung wieder. Nicht jeder, der einmal so zu Unrecht in die Schlagzeile geraten ist, wird sich damit trösten, daß er gänzlich ungeniert leben kann, wenn sein Ruf erst ruiniert ist. Schließlich kann eine solche fragwürdige Berühmtheit auch den finanziellen Ruin bedeuten. Welche Möglichkeiten der einzelne hat, um sich gegen einen solchen Eingriff in sein Leben zu wehren, will Peter Raue in einem Ratgeber zeigen.
Im Mittelpunkt stehen die erfolgreichsten Waffen gegen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gegendarstellung, Unterlassung und Widerruf. Die durch das Bundesverfassungsgericht und die Obergerichte betriebene Entwicklung dieser Rechtsinstitute, die nur teilweise, etwa im Bereich der Gegendarstellung, ausdrücklich kodifiziert sind, werden von Raue in lockerem Plauderton dargelegt. Der Leser erhält die Möglichkeit, die im bundesdeutschen Rechtssystem bestehenden Probleme zu verstehen. Da die wesentlichen Normen des BGB noch vom Gesetzgeber des letzten Jahrhunderts stammen, sieht das Gesetzbuch es nicht als erforderlich an, die Ehre explizit zu schützen. Eine Verletzung der Ehre kann keine Genugtuung etwa dadurch erlangen, daß Schmerzensgeld gezahlt wird. Leider werden dem neugierig gewordenen Leser die Fundstellen der von Raue behandelten Entscheidungen nicht genannt.
Über die Darstellung der Grundlagen hinaus werden auch die Wege zur Durchsetzung von Gegendarstellung, Unterlassung und Widerruf überschaubar gewiesen. Wenn auch der Leser nachdrücklich dazu aufgefordert wird, spätestens beim Gang zu Gericht anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so ist es dennoch ärgerlich, wenn vermeidbare Fehler in der Darstellung des Verfahrensrechts auftauchen. Raue hält zum Beispiel entgegen den gültigen Normen ausschließlich das Landgericht bei Ehrverletzungsstreitigkeiten für zuständig; einmal liegt die Streitwertgrenze des Bundesgerichtshofs bei 40000, einmal bei (richtigen) 60000 Mark; der Schmerzensgeldanspruch, der gerade der wichtigste Ersatz eines nicht am Vermögen entstandenen Schadens ist, wandelt sich in einen Vermögensschaden.
Wenig hilfreich ist auch die didaktische Buchgestaltung: Neben den ohnehin hervorgehobenen Überschriften der einzelnen Abschnitte gibt es noch Stichpunkte in einer Randspalte, die manchmal sinnlos sind und immer entbehrlich. Im Text sind zudem einzelne Worte nach einem nicht durchschaubaren System fettgedruckt. Das Thema ist umfassend abgehandelt, und auch die neuen Medien kommen vor. Die von Raue vorgeschlagenen Lösungswege sind vom Ansatz her zwar sehr interessant, aber schon bei Veröffentlichung teilweise durch den im Juli 1997 von den Ländern beschlossenen Mediendienste-Staatsvertrag überholt worden. Insgesamt handelt es sich um einen beachtenswerten Ratgeber. Dem Betroffenen wird die Schwierigkeit von "Wiedergutmachung" einer insbesondere durch die Presse erfolgten Verletzung der Persönlichkeit nicht verschwiegen. MARTINA GERHARDT
Peter Raue: "Persönlichkeitsrechte". Die Verteidigung der persönlichen Ehre. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1997. 233 S., br., 18,90 DM.
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