Das wettbewerbsrechtliche Verbot unerbetener Telefonwerbung wird in der Literatur, nicht zuletzt befeuert durch wettbewerbsliberale Tendenzen des europäischen Rechts, immer wieder bekämpft und trotz Bußgelddrohung nach wie vor oft missachtet. Die Arbeit zeigt auf, dass die traditionelle dogmatische Einordnung des Problems sowie die bislang übliche Betonung des Verbraucherschutzes den bürgerlichrechtlichen Verbotskern der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdunkeln. Die Verfasserin entfaltet demgegenüber die einschlägigen Unterlassungs-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des bürgerlichen Rechts. Weiterhin entwickelt sie für außergewöhnlich belästigende anonyme Telefonwerbung einen Auskunftsanspruch gegen die beteiligten Telefongesellschaften.